Kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit

Guten Abend,
Frage aus Interesse:
Wenn jemand kosenloses Wohnrecht auf Lebenszeit in der Eigentumswohnung eines anderen hat. Was bedeutet dies, wenn dazu nicht mehr im Vertrag steht:

Bezieht sich das kostenlos darauf, dass keine Miete an den Eigentümer gezahlt werden muss oder darauf, dass der Eigentümer auch das Wohngeld/Hausgeld übernehmen muss?!

Dazu zu sagen ist, dass es um eine Wohnung in Polen geht.

Jemand eine Ahnung, eigene Erfahrung?

Hallo,
da es sich um ein Objekt in Polen handelt kann man es nicht sagen. Hier gilt bei wohnrecht nur Wohnrecht!! Nebenkosten werden extra abgerechnet.

Hallo,
es gibt verschiedene Arten des Wohnrechts in der BRD. Wie es sich damit in Polen verhält, dazu kann ich überhaupt keine Aussage machen. Bei einem lebenslangen Wohnrecht nach § 1093 BGB hat der Eigentümer der Wohnung so gut wie keine Rechte an der Wohnung solange das Wohnrecht seine Gültigkeit hat. Das heißt, so lange der Berechtigte lebt. Der Wohnrechtsinhaber braucht in diesem Fall auch keine Miete zu bezahlen und muss sich auch nicht an den Nebenkosten beteiligen. Er muss lediglich die direkten Verbrauchskosten wie Wasser, Strom, Heizung und Müllabfuhr selber tragen. Allerdings ist er zur schonenden Ausübung des Wohnrechts verpflichtet. Es gibt auch andere Formen des Wohnrechts, hierzu sollten aber vorher eindeutige notarielle Verträge abgeschlossen werden.

Mfg Falk