Guten Abend,
Frage aus Interesse:
Wenn jemand kosenloses Wohnrecht auf Lebenszeit in der Eigentumswohnung eines anderen hat. Was bedeutet dies, wenn dazu nicht mehr im Vertrag steht:
Bezieht sich das kostenlos darauf, dass keine Miete an den Eigentümer gezahlt werden muss oder darauf, dass der Eigentümer auch das Wohngeld/Hausgeld übernehmen muss?!
Dazu zu sagen ist, dass es um eine Wohnung in Polen geht.
Jemand eine Ahnung, eigene Erfahrung?