Kostenpflichtig

Hey,

Mich würde mal interresieren, woran ich merke, dass ich auf eine kostenpflichtige Seite gehe… wird das immer groß angekündigt,
oder kann es mir auch passieren, dass ich eine Seite ansurfe und das dann „im Hintergrund“ läuft!

Danke für jede Antwort

Hey,

Mich würde mal interresieren, woran ich merke, dass ich auf
eine kostenpflichtige Seite gehe… wird das immer groß
angekündigt,

Wenn du eine Kontonummer angeben musst oder ein Zugangstool installieren sollst. Eine automatische Installation, wie beim IE funktioniert mit Seamonkey, Firefox oder Opera nicht.

der hinterwäldler

Thx,

Also wenn ich nichts bestätige oder installiere, dann ist es kosten frei
hab ich das richtig verstanden
(sry, nur nochmal zur sicherheit :wink: )

Also wenn ich nichts bestätige oder installiere, dann ist es
kosten frei hab ich das richtig verstanden
(sry, nur nochmal zur sicherheit :wink: )

Exakt, wenn du zu den Angaben deiner Person aufgefordert wirst und du füllst diese nicht aus, darf der Betreiber den Download oder den weiteren Zugang verwehren. Auch müssen die Kosten eindeutig lesbar sein. Alles andere widerspricht den Rechtsvorschriften.

Hinweis: Der Besuch seriöser Webseiten kostet nichts.

der hinterwäldler

Hallo,

Hinweis: Der Besuch seriöser Webseiten kostet nichts.

Was ist denn das wieder für ein komplett blöder Hinweis? Das ist
ungefähr so sinnvoll wie der Hinweis, dass „echte“ Banker nie
Rechtschreibfehler machen.

Es gibt tausende hochwertiger und seriöser Webseiten deren Besuch
Geld kostet. Als Beispiele seien nur mal

http://safari.oreilly.com/
http://www.heise.de/kiosk/
http://www.springer.com/dal/home/librarians?SGWID=1-…

genannt. Unseriöse Seiten, die nichts kosten, gibt es wie Sand am
Meer. Beispiele gefällig? Geh mal Deine SPAM inbox durch …

Gruß

Fritze

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Es gibt tausende hochwertiger und seriöser Webseiten deren
Besuch
Geld kostet. Als Beispiele seien nur mal

http://safari.oreilly.com/
http://www.heise.de/kiosk/
http://www.springer.com/dal/home/librarians?SGWID=1-…

Also der Besuch dieser Seiten hat mich grad nichts gekostet :smile:
Wenn ich bestimmte Downloadangebote, Waren, Zugänge zu gesperrten Inhalten oder ähnliches kaufe, hat das doch überhaupt nichts mit dem Besuch der Seite selbst zu tun.

Hallo Fritze

Hinweis: Der Besuch seriöser Webseiten kostet nichts.

Was ist denn das wieder für ein komplett blöder Hinweis? Das
ist
ungefähr so sinnvoll wie der Hinweis, dass „echte“ Banker nie
Rechtschreibfehler machen.

Es gibt tausende hochwertiger und seriöser Webseiten deren
Besuch
Geld kostet. Als Beispiele seien nur mal

Dort bekommst du eine Leistung und die musst du bezahlen. Das ist wohl ein Unterschied. Ich habe soeben alle drei Pagen besucht und wurde nicht ein einziges Mal aufgefordert meine persönlichen Daten und meine Kontonummer anzugeben.

Ich würde mich etwas zurückhaltender äußern. Falls du Probleme mit meiner Person hast, schreibe mir eine Mail.

der hinterwäldler


ist nicht Hinterweltler.
Er wohnt nur so und daran ist er unschuldig.

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Hi,
Die Diskussion zwischen Hinterwäldler und Fritz solltest du verfolgen.
Beide haben Recht.

Es gibt im Internet kostenlose Seiten und kostenpflichtige Seiten. Beide sind korrekt.

Es gibt auch Dienste, die über Dialer und Programme laufen… und die sind auch rechtlich korrekt…

Es gibt aber auch Seiten, wo etwas angeblich kostenlos angeboten wird, die aber in ihren AGB schreiben, dass man mit Annahme des kostenlosen Angebotes einen Vertrag annimmt.
Diese Seiten sind umstritten und befinden sich (noch) in einer rechtlichen Grauzone.

WENN du Namen und Adresse und/oder Bankverbindungen angeben musst, handelt es sich IMMER um kostenpflichtige Seiten. Dann solltest du genau nachlesen und auch die AGB durchsuchen… oder dich nicht registrieren.
(Ich meinte natürlich keine Seiten zur Produktregistrierung von Soft oder Hardware)

Was dir auch passieren kann:
Obwohl rechtlich nicht zulässig, gibt es immer noch Dialer/Programme, die die Kosten nicht angeben oder verstecken.

Wie kannst du solche Zahlungen nachher vermeiden ?

  1. Wenn du kein DSL hast sehe immer wieder mal unter DFÜ-Verbindungen nach, ob dort ein neuer Eintrag erscheint. Entfernen ist schon mal ein erster Schritt… bei anderen Möglichkeiten bitte an Hinterwäldler oder ExNicki wenden. Die wissen besser besheid als ich.

  2. Wenn due auf deiner Telefonrechnung Dienste berechnet bekommst, die du nciht in Anspruch genommen hast: Zahle nur den Rechnungsbetrag ohne diesen Dienst.
    Der Diensteanbieter muss sich selbst mit dir in Verbindung setzen, wenn er Geld haben will - das scheuen die meistne illegalen Anbieter.
    Deine Telefonfirma darf dir deswegen den Zugang nicht sperren.
    Einfach schriftlich erklären, weshalb du den Betrag nicht akzeptierst, dann ist es für den Telefonanbieter ok.

Das war keine >Rechtsberatung, da ich dafür nicht „ausgebildet“ bin *g*

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Dort bekommst du eine Leistung und die musst du
bezahlen.

Das ist bei allen"Bezahlseiten" im Internet so. Die Frage ist
nur, ob die „Leistung“ das Geld wert ist und ob man sich immer über
die Zahlungsmodalitäten im Klaren ist. Das ist der Unterschied.

Du hast es so dargestellt, als dürfe man im Internet für Leistung
grundsätzlich kein Geld verlangen, solange man „seriös“ sein möchte.
Das ist definitiv Blödsinn.

Falls du Probleme mit meiner Person hast, schreibe mir eine Mail.

Ich habe keinerlei Probleme mit Deiner Person, ich habe Probleme mit
Blödsinn.

Gruß

Fritze

Hallo Fritze

Aha, wenn ich nächstens ins Kaufhaus gehe und mir die Auslagen betrachte bzw. deren Qualität beurteile, ist es gerechtfertig und Normalzustand das ich Eintritt bezahle oder wie?

Ganz konkret: Wenn ich eine Webseite, dessen Betreiber eine Leistung oder Ware anbietet, betrachte und er für das Betrachten Geld verlangt, widerspricht das dem deutschen Handelsrecht. Erst wenn er die Leistung vollzogen oder die Ware geliefert hat, darf er auch ein Entgeld verlangen. Eine Vorauszahlung ist inakzeptabel und unseriös.

Ich habe übrigens das Problem schon mal durch. Der Betreiber dieser seltsamen Page konnte mir letztlich nicht nachweisen, das er mir neben der versprochenen Gratisleistung eine Ware lieferte, die ich auch bezahlen muss. Da nutzte ihm weder die Kenntnis meiner Kontonummer noch das angeschlossene Inkassobüro etwas.

Was daran ist Blödsinn? Selbst dein Friseur würde stutzen. Auch er muss dir erst die Haare schneiden und darf dann seine Rechnung stellen. Nicht umgedreht!

der hinterwäldler

@Hinterwäldler

Ganz konkret: Wenn ich eine Webseite, dessen Betreiber eine
Leistung oder Ware anbietet, betrachte und er für das
Betrachten Geld verlangt, widerspricht das dem deutschen
Handelsrecht.

Wo steht das? Diese Aussage von Dir, halte ich jetzt für Humbug!

Erst wenn er die Leistung vollzogen oder die
Ware geliefert hat, darf er auch ein Entgeld verlangen.

Schon mal darüber nachgedacht, dass bereits das Betrachten eine Leistung darstellen kann. Theoretisch ist es jedem Ladeninhaber freigestellt für das Betreten seines Ladens zwei Euro zu verlangen. Da
spricht kein deutsches Recht dagegen! Unzulässig wäre nur nicht vor dem Betreten darauf hinzuweisen. Genauso bei der Website. Jeder Onlineshop dürfte Geld alleine für das Betrachten der Artikel verlangen. Er muss nur rechtzeitig (also mit „betreten der Website“) deutlich drauf hinweisen!

Mal ganz davon abgesehen, dass ein Unternehmen auch Geld verlangen kann bevor eine Leistung vollzogen oder eine Ware geliefert wurde.

Eine
Vorauszahlung ist inakzeptabel und unseriös.

Hä?

Was daran ist Blödsinn? Selbst dein Friseur würde stutzen.
Auch er muss dir erst die Haare schneiden und darf dann seine
Rechnung stellen. Nicht umgedreht!

Du irrst! Der Frisör darf auch schon vorher seine Rechnung stellen (Arbeit nur gegen Vorkasse.) Da spricht nur die Gewohnheit aber kein deutsches Gesetz dagegen!

mit besten Grüßen
schlaflos1971

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Hallo,

Ganz konkret: Wenn ich eine Webseite, dessen Betreiber eine
Leistung oder Ware anbietet, betrachte und er für das
Betrachten Geld verlangt, widerspricht das dem deutschen
Handelsrecht. Erst wenn er die Leistung vollzogen oder die
Ware geliefert hat, darf er auch ein Entgeld verlangen. Eine
Vorauszahlung ist inakzeptabel und unseriös.

Dann sind die oben von Dir bereits einmal „angesurften“ Anbieter allesamt unseriös. Sie verlangen durchaus eine Bezahlung, bevor Du die dort angepriesenen (online) Angebote nutzen kannst. Wir haben glaube ich einfach stark voneinander abweichende Definitionen von „unseriös“.

Gruß

Fritze

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Hi ich würde mal gerne wissen, gegen welche Rechte dorten genau verstoßen wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]