Kostenpflichtige abmahnung rechtens?

hallo,
ich habe mir auf grund vieler unerwuenschter emails einen text gebastelt, in dem ich klar stellung gegen unerwuenschte emails beziehe, meine veraergerung beschreibe und dann auch meinen zeitaufwand, diesen mist zu bearbeiten, mit einem kleinen betrag in rechnung stelle. ich gebe also eine kontoverbindung an und weise darauf hin, dass keine weiter mahnung erfolgen wird, um nicht noch mehr kostenerzeugenden aufwand betreiben zu muessen.
und siehe da: es klappt manchmal. sind keine ueberlebensfaehigen reichtuemer, aber es bewegt sich was…

jetzt versucht jemand, den spiess umzudrehen und meint, dass meine rechnungsstellung bei ihm wiederum einen erheblichen aotomatisierten buchungsaufwand bewirkt, den ich zu tragen habe, wenn sich rausstellen sollte, dass diese unrechtmaessig besteht.

frage also: darf ich bei unerwuenschten mails gleich berechnen, oder muss es erstmal wortgeplaenkel sein?
gruss
khs

Hallo Karl-Heinz,

zunächst mal: ich mache das auch so.

jetzt versucht jemand, den spiess umzudrehen und meint, dass
meine rechnungsstellung bei ihm wiederum einen erheblichen
aotomatisierten buchungsaufwand bewirkt, den ich zu tragen
habe, wenn sich rausstellen sollte, dass diese unrechtmaessig
besteht.

Wenn eine Abmahnung unrechtmäßig ist - und das passiert auch oft genug bei von Anwälten erstellten sehr teuren Abmahnungen - dann kann selbstverständlicherweise auch der Abmahnende zur Kasse gebeten werden.

Was ist denn der Grund des Abgemahnten, seinerseits eine Kostennote zu verschicken? Hat er nun gespammt oder nicht?

frage also: darf ich bei unerwuenschten mails gleich
berechnen, oder muss es erstmal wortgeplaenkel sein?
gruss

Keiner kann jemanden zu „Wortgeplänkel“ zwingen. In der Praxis kann man sich in so einem Fall aber i.d.R. einen Vergleich aushandeln, so dass im Endeffekt beide auf ihre Forderung verzeichten.

Alles Gute wünscht
…Michael