Kostenpflichtige Datenbank, Wiederrufsrecht?

Ein Portal mit einer Datenbank über Zitate verlangt für die Anmeldung zur Einsicht in der Datenbank 60 Euro für 12 Monate.
In den AGB’s steht Folgendes:

"Der Teilnehmer kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. "

Die Betreiber versenden 2 Tage nach Anmeldung eine Rechnung mit der Begründung, das Recht auf Widerspruch sei hinfällig.

Begründung:
„Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Online Premium Content Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr einwendbar. Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Datenbankzuganges mittels Aktivierungslink gleichzusetzen.“

Erlischt das Widerrufsrecht tatsächlich durch Bestätigung des Aktivierungslinks in einer Email oder gilt weiterhin das 14 tägige Widerrufsrecht nach Fernabstatzgesetz, daß ja so auch in den AGB’s steht?

Gruß, Regina

Hallo,

Erlischt das Widerrufsrecht tatsächlich durch Bestätigung des
Aktivierungslinks in einer Email

Nein. Aber durch Nutzung der angebotenen Dienstleistung.

Es kann aber sein, dass trotzdem keine Pflicht zur Bezahlung dieser Dienstleistung besteht, wenn es sich um eine jener Internetfallen handelt. Weil zum Beispiel der Preis nicht deutlich sichtbar war, der Dienst vielleicht sogar mit ‚Kostenlos‘ beworben wurde. Näheres dazu mal unter: http://www.verbraucherrechtliches.de/category/intern… durchlesen.
Gruß
loderunner (ianal)