Kostenpflichtige Erneuerung Straßenbeleuchtung

In der Straße soll die vorhandene Straßenbeleuchtung (funktionstüchtig)für die Anlieger kostenpflichtig erneuert werden!
Ist das rechtens, oder ist das normale Instandhaltung?
Danke für die Auskunft

Hallo,

In der Straße soll die vorhandene Straßenbeleuchtung (funktionstüchtig)für die Anlieger kostenpflichtig erneuert werden!
Ist das rechtens, oder ist das normale Instandhaltung?

Was bedeutet den funktionstüchtig? Wie alt ist die gegenwärtige? Genügt sie auch noch aktuellen Standards (Stromverbrauch, Wartungskosten etc.)?
Hier dürften sich die Geister scheiden, wobei die Verwaltung einen hohen Ermessensspielraum hat, der nur schwierig überprüfbar ist.
Gar nicht so selten: Bürger gehen dem Bürgermeister auf den S…, dass die Beleuchtung nicht hell genug ist und nicht die ganze Nacht brennt. Die gleichen Bürger jaulen dann rum, wenn die Beleuchtung erneuert wird. Kostet ja was, und ausnahmsweise mal nicht die Allgemeinheit, sondern einen selbst.

Grüße

Hallo, danke für die Antwort.
Das Alter der Beleuchtung ist unbekannt, sie funktioniert ohne Probleme seit vielen Jahren, ist aber an Holzmasten mit Freileitungen befestigt. Hat bis jetzt niemanden gestört.

Hallo,

Das Alter der Beleuchtung ist unbekannt, sie funktioniert ohne Probleme seit vielen Jahren, ist aber an Holzmasten mit Freileitungen befestigt.

Naja, das deutet ja fast auf 70 Jahre und mehr hin.

Hat bis jetzt niemanden gestört.

Na doch, sonst würde man es ja nicht erneuern wollen. Man weiß nur nicht, wenn es gestört hat. Ich denke mal Lampenhersteller und Bauunternehmen stören Holzmasten und Freileitungen ganz dolle. ;o)

Grüße

Hallo,

Man weiß nur nicht, wenn es gestört hat.

Vielleicht den, der die regelmäßigen Prüfungen machen muß, wie das hier die Telekom regelmäßig veranstaltet.

Ich denke mal Lampenhersteller
und Bauunternehmen stören Holzmasten und Freileitungen ganz
dolle. ;o)

Die Telekom jedenfalls nicht. Trotz Mitteilung der Gemeinde über ein Jahr vorher, daß die Straße komplett saniert wird, haben die lieber die Masten, die im Weg waren versetzt statt gleich in die Erde zu verlegen. Wasser- und Stromversorger haben die Gelegenheit genutzt und das Netz saniert…

Cu Rene

Hallo,
das kommt auf die Berechnungsgrundlage der Erneuerung und das Alter der Straße an.

Soll sie nach Kommunalabgabengesetz oder nach Erschliessungsbeitragsrecht abgerechnet werden?

Bei einer Freileitung kommt beides in Betracht :wink:

Gruß vom
Schnabel