Hallo!
Seit 1 Jan. 2002 gilt ja die 2-jährige Verjährungszeit. Im Faltblatt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Gewährleistung/Reklamation/Verjährung“ heißt es u. a.:
„… Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf, können Sie vom Verkäufer zunächst verlangen, dass, er Ihnen die gleiche Sache noch einmal liefert - jetzt allerdings ohne Fehler - oder für eine Reparatur sorgt. Der Verkäufer muss dabei sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen. …“
In diesem Jahre habe ich zweimal erlebt, dass ISDN-Telefonanlagen der Deutschen Telekom nicht einwandfrei funktionieren. Meist wird man wegen Fehler auf andere Hersteller verwiesen, die wahrscheinlich Schuld seien: Medion auf Telekom, Telekom auf Medion oder Microsoft, usw.
Trotz gesetzlicher Vorgabe, dass Reklamationen für Kunden kostenfrei sein müssen (s. o.), verlangt die Telekom, dass man deren Service-Hotlines mit 0180/5 … anruft, obwohl diese Hotlines ja per Gesetz 0800-Hotlines sein müssten. Und Ihr wisst ja: Hotline-Gespräche dauern …
Wenn ich jetzt - weil ich ja nur die 0180/5-Hotlines genannt bekomme, diese nutze, müsste ich ja diese Posten in der Telefonrechnung reklamieren und nicht bezahlen, weil Reklamationen ja für mich kostenfrei sein müssen.
Und was mache ich bei anderen Firmen mit Telefonkosten-Ersatz?
Liebe Grüße
Black Eddy
