Wenn bei einem Grundstück, welches an 2 parallelen Seiten von öffentlichen Verkehrflächen begrenzt ist, an einer Seite eine kostenpflichtige Grunderneuerung ansteht wird der Anlieger ja zur Kasse gebeten.
Was aber ist, wenn an der anderen Seite eine ebensolche Massnahme erforderlich wird? Muss der Eigentümer ähnlich wie bei einem Eckgrundstück diese 2. Massnahme auch mit bezahlen??
Besten Dank vorab!!
Hi,
da kommen sicherlich einige Punkte zusammen, wichtig wären aber erst mal folgende 2 Punkte:
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zu welcher Straße gehört denn das Haus, d.h. Zuordnung der Hausnummer. Und da geht es nicht darum mit welcher Adresse der Postbote das Haus findet, sondern was die Gemeinde sagt. d.h. notfalls neue Hausnummer anbringen und Anschrift ändern!
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Hat das Grundstück eine Ein-/Ausfahrt oder Ein-/Ausgang zur jeweiligen Straße wird i.d.R. die Gemeinde sehr gerne die Hand auf halten. In dem Fall die Zugänge schließen und nicht mehr verwenden!
Wenn die Baumaßnahme nicht schon im Gange ist, hilft auch mal ein Besuch bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung um dieses Thema zu erörtern - wenn man nett fragt helfen die i.d.R. auch weiter 
Grüße
Hallo,
- Hat das Grundstück eine Ein-/Ausfahrt oder Ein-/Ausgang zur jeweiligen Straße wird i.d.R. die Gemeinde sehr gerne die Hand auf halten. In dem Fall die Zugänge schließen und nicht mehr verwenden!
Da kommt mir ein Beitrag einer Ratgebersendung in den Sinn. Da ging es darum einen Grundstückeigentümer an den Beiträgen zu beteiligen. Der legte mit Hinweis darauf, dass das Grundstück von dieser Seite gar keinen Zugang habe, Widerspruch ein. Und jetzt rate mal, was pssiert ist. Die Gemeinde hat da eine Treppe hingebaut (war eine Hanglage) und damit war ein Zugang vorhanden und die Zahlungspflicht gemäß der einschlägigen Satzung gegeben. Finde jetzt leider den Bericht nicht bei Tante Google.
Wenn die Baumaßnahme nicht schon im Gange ist, hilft auch mal ein Besuch bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung um dieses Thema zu erörtern - wenn man nett fragt helfen die i.d.R. auch weiter
Dieser Tipp ist grundsätzlich nicht verkehrt. Wenn dann aber das Grundstück irgendwie doch von der Seite erschließt, dann ist auch diese Aussage nichts mehr wert.
Grüße
Als Neuling in diesem Forum bin ich überrascht von den schnellen Antworten. Herzlichen Dank an die Autoren, auch für die Tipps!
Ciao
Moorgeist