Kostenpflichtiger Autostellplatz

Hallo,
meine Frage gilt einem Autostellplatz.
Wir sind ein 4 Personen Haushalt.
Ich habe eine zum Haus gehörende Garage gemietet.
Mein Sohn hat nun auch ein Auto.
Der Vermieter hat ihm nun gestattet, sein Auto auf dem Grundstück abzustellen.
Jetzt auf einmal hat er mir angekündigt, dass ich oder mein Sohn für diesen Autostellplatz bezahlen soll.
Meine Frage, ist er dazu berechtigt, oder kann ich mich dagegen wehren.

Ja, kann er.
Es ist sein Grundstück und damit setzt er die Spielregeln fest.

Hilft nur ein zahlen oder auf der Straße parken.

Viel Erfolg

Hallo,

ja-natürlich darf Ihr Vermieter das verlangen. Warum nicht? Er bezahlt für dieses Stück Grund Steuern und wer sollte ihm als Eigentümer verbieten, eine Nutzungsgebühr zu verlangen?
Bestehen Sie bitte auf eine saubere Abhandlung dieser Angelegenheit( Schriftl.Vereinbarung) mit beidseitiger Unterschrift und dass diese Gebühr ortsüblich ist.
Ihr SOhn kann, wenn Ihnen diese Forderung nicht gefällt, das Auto ja dann ggf. auf der Straße oder einem öffentl.Parkplatz stellen-und diese sind auch nicht kostenlos. Zumindest in unserer Stadt nicht.

MfG Waldi64

nein, ein autostellplatz gehört nicht automatisch zur wohnung ausser es ist im mietvertrag mit aufgeführt das er kostenlos dazugehört
steht dort zur zeit wird er kostenlos zur verfügung gestellt kann der vermieter auch irgendwann dafür miete verlangen
die nächst sache die komt ist, wenn einer kostenlos dazu gehört muss der zweite nicht generell kostenfrei sein
einfach mal so zum bedenken, jeder mieter ha ein auto die kinder bekommen dann auch ein auto und irgendwann weiss der vermieter nicht mehr wo die autos alle hinsollen und wem er den zur verfügung stehenden platz geben kann darf soll, insofern ist es meistens der fall das die zusätzlichen parkplätze dann kostenpflichtig werden, denn dann kann kein mieter ankommen und sagen die haben aber zeit und wir nur einen…
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
ein schönes wochenende
viele grüße

Wenn das auto auf dem Grundstück des vermiwters abgestellt wird kann er auch Miete verlangen. Es ist ja sein Eigentum. Alternativ bleibt nur die Straße

Vg

Hallo,
wenn es ein Mehrfamilienhaus ist wo Sie die Garage angemietet haben und das Auto des Sohnes nicht mit in die Garage passt, dann sind die Stellplatzgebühren welche der Vermieter fordert rechtens.LG

Hallo,

ein Stellplatz ist ein Stellplatz und hier für kann der Vermieter auch Miete verlangen. Allerdings sollte dies auch im Mietvertrag mit aufgenommen werden, nachträglich wurde ich hier für nicht bezahlen. Die Art und Weise wie es ihr Vermieter getan hat ist nicht in Ordnung.

MfG.

hallo,
wenn beide autos in die garage passen - okay. was Sie auf Ihren grundstück stellen ist sowieso Ihre sache solange Sie niemanden behindern. wenn das auto Ihes sohnes auf dessen grundstück steht, kann er natürlich etwas verlangen - außer, er duldet dies bereits sehr lange, was mehr als zwei, drei monate sein müssen.
schönen sonntag,
udo

Hallo,

wenn Sie nix schriftlich vereinbart haben, dass Sie ein Auto auf dem Grundstück kostenlos abstellen können, dann kann der Vermieter jetzt auch Miete für den Stellplatz verlangen. Dann müßte aber der Stellplatz markiert und nur für Ihren Haushalt (KfZ Zeichen anbringen) zur Verfügung stehen.

MfG P. Kunze

Werter Fragesteller!
Hat der Vermieter eine auf dem Hausgrundstück befindliche Fläche als Autoabstellplatz im Lageplan (im Katasteramt einzusehen)und im Mietvertgrag deklariert, dann gibt es gegen die Forderung des Vermieters keine Einwendungen.
Fehlen dagegen diese o.g. Voraussetzungen, dann läuft Ihr Problem auf einen Rechtsstreit hinaus.
Dabei sind wahrscheinlich die § 47; § 51 SchuldRAnpG;
wichtig für Sie.
Wenn Ihr Vermieter Miete für einen Autoabstellplatz verlangt, dann muß er vorher den Mietvertrag ändern, denn ein Autoabstellplatz kann zum Miethaus gezählt werden.
Sie können vielleicht versuchen, dass Ihr Sohn sein Auto nur in der von Ihnen gemieteten Garagenzufahrt abstellt, somit keinen separaten Abstellplatz benötigt.
Garage und Garageneinfahrt (Zufahrt)sind wohl eine Einheit.
Wie Sie sehen, ist die Antwort auf Ihr Problem eine Mietrechtsfrage, die von Fachleuten zu beantworten ist.
Meine Meinungen zu Ihrer Anfrage haben Sie gelesen,es steht für Sie Ärger ins Haus; gehen Sie zum Mieterbund oder zu einem Schiedsmann, lassen Sie sich beraten.
Mit freundlichem Gruß; „Großer Sucher“.

Lieber Ratsuchender,
sebst wenn der Vermieter Ihrem Sohn zunächst das kostenlose Parken auf dem Grundstück gestattet hat, kann er jederzeit seine Meinung ändern und auf einen Mietvertrag bestehen.
Wenn in Ihrem vorhandenen Mietvertrag nichts über einen zusätzlichen Stellplatz vereinbart ist, werden Sie oder Ihr Sohn wohl darauf eingehen müssen.
Viel Glück!

Hallo,

dazu ist der Vermieter durchaus berechtigt. Miete für den einen Stellplatz wird ja schon gezahlt. Wenn die Notwendigkeit eines zweiten Platzes gegeben ist, kann er das auf Kulanz machen, wie geschehen, aber dies kann er auch jederzeit widerrufen.

Gruß

Für den zusätzlichen Stellplatz kann der Vermieter natürlich eine Stellplatzmiete verlangen. Ich gehe mal davon aus, dass diesbezüglich nix im Mietvertrag geregelt ist.
Wehren kannst du dagegen nicht.

JA - in beiden Fällen. Klar kann jeder Besitzer für die Nutzung Geld verlangen und natürlich muss niemand das Angebot annehmen und woanders parken

Natürlich kann der Eigentümer für die Benutzung seines Eigentums Miete verlangen. Wenn er das bisher nicht tat, dann aus freien Stücken.

Hallo,

die Gestattung, dass Ihr Sohn sein Auto ebenfalls auf dem Grundstück abstellen kann, kann jederzeit widerrufen werden. Der Vermieter kann daher die Gestattung auch davon abhängig machen, dass ein Nutzungsentgelt für den Stellplatz geleistet wird.

Ich sehe den Wunsch des Vermieters daher als berechtigt an.

Hallo,

sofern das Grundstück ihrem Vermieter gehört, kann er natürlich den Parkplatz gegen Bezahlung vermieten.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Völker Weiser

hallo,
als vermieter ist er generell im recht wenn er gebühren für den stellplatz verlangt, vorausgesetzt ihm gehört diese fläche auch im grundbuch. er kann ihnen aber nicht einfach im nachhinein mit gebührenforderungen kommen, das sollte vorher schon mit ihnen abgesprochen sein bzw. vertraglich geregelt werden.
mfg murmeltier