Kostenpflichtiges Abschleppen eines Kfz

Auf einem zur Wohnung gehörenden Parkplatz steht ein abgemeldedetes Fahrzeug. Den Vermieter stört das. Hat er das Recht, es auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen?

Hallo

Auf einem zur Wohnung gehörenden Parkplatz steht ein
abgemeldedetes Fahrzeug. Den Vermieter stört das. Hat er das
Recht, es auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen?

Er kann das Fahrzeug auf SEINE Kosten abschleppen lassen und versuchen, sich das Geld von Halter wieder zu holen.

Ob das rechtlich durchsetzbar/korrekt ist, steht auf einem anderen Blatt.

MfG Frank

Ein weiteres Problem ist der Abschleppunternehmer. Bei mir weigerten sich mehrere, da ich (natürlich)) keinen Brief vorlegen konnte.
Abgesehen davon: Wo soll das Auto hingeschleppt werden?
Folgendes fällt mir dabei ein:
Illegale Abfallentsorgung
Umweltstraftat
Verstoß gegen die Versicherungspflicht
TÜV
bestimmt noch einiges vergessen.

vnA

Hallo

mich irritiert die Fragestellung

Auf einem zur Wohnung gehörenden Parkplatz steht ein
abgemeldedetes Fahrzeug. Den Vermieter stört das.

ein wenig.

Heißt das, des Stellplatz ist vermietet, aber nicht der Miter des Stellplatzes sondern der Vermieter will, dass das Kfz abgeschleppt wird?

Wenn das so ist, warum stört das den Vermieter, wenn er doch über den Platz gar nicht verfügen kann?

Gruß
!/!

Hallo.

Der Vermieter hat einen Anspruch auf Entfernung des nicht zugelassenen Pkw. Richtiger Ansprechpartner für den Vermieter wäre eher das Ordnungsamt als eine Abschleppfirma.

Ein Anspruch des Vermieters ergibt sich im Übrigen unter mietrechtlichen Gesichtspunkten. Ein vermieteter Parkplatz dient dem Parken von fahrtüchtigen Kfz oder sonstigen Fahrzeugen und nicht als Entsorgungsstelle oder Abfallaufbewahrungsstelle für nicht zugelassene Kfz.

Der öffentlich-rechtliche Anspruch könnte sich aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ergeben. So lange der Parkplatz nicht umfriedet ist, darf ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Fläche (dazu gehört auch ein nicht umfriedeter Privatparkplatz) stehen.

Unser Ordnungsamt hier im Ort war da anderer Meinung. Für Zustände auf Privatgrundstücken erklärte es sich für nicht Zuständig. Noch nicht einmal den Halter des Fahrzeugs konnte (oder wollte) man mir nennen.
Dafür habe ich als Grundstückseigentümer kurz später eine Räumungsanordnung und eine Bußgeldandrohung wegen Verstoß gegen das Abfallgesetz und Umweltgefährdung bekommen.
Damit konnte ich dann wenigstens ein Abschleppunternehmen dazu bringen (auf meine Kosten) die Schrottkarre zu entsorgen.

vnA

Hai!

Wenn das so ist, warum stört das den Vermieter, wenn er doch
über den Platz gar nicht verfügen kann?

Es gibt schon sowas wie bestimmungsgemäße Nutzung. Wenn ich da dauerhaft so
einen Haufen Müll hinstelle kann das schon mal die Gemüter in Wallung bringen.

Der Plem