(1) Der BEP des SchAn wird anhand der Fixen Kosten des SchAn berechnet und „basta“.
Die Erwähnung der Fixen Kosten der Unternehmung dürfte eine kleine Prüfungschikane sein um die Sattelfestigkeit der Prüflinge (bei den Definitionen) zu testen.
Allerdings sind in der Realität fast alle BEP-Fragen zwei-schichtig. Zunächst werden BEP´s produktbezogen berechnet und danach die „Artikelergebnisse“ (in deinem Fall der Deckungsbeitrag aus dem Vertrieb der Schlüsselanhänger (für die Laien der „Gewinn“ daraus)) in die BEP-Rechnung der gesamten Unternehmung eingebracht. Auf diesem Niveau sind dann die einfachen Formeln nicht mehr ausreichend für die Darstellung der Situation (z.B. Produkte 1 bis j sind zu summieren usw)
Also überlege ob in der Fragestellung ein komplexeres Unternehmensumfeld präsentiert wurde.
Auf jeden Fall: So wie du das in deiner mail ausgedrückt hast ist nicht viel zu suchen und zu problematisieren.
Daher noch einmal:
Der BEP des Schlüsselanhängers wird anhand der Fixen Kosten des Schlüsselanhängers berechnet und „basta“.
(2) Bei der zweiten Frage ist die Thematik von oben noch mal aktuell. Wie definiert sich der „Gewinn“ den du haben möchtest ? Ist dies der „Gewinn“ aus dieser Transaktion (Eigentlich: Deckungsbeitrag) oder etwa der „Gewinn“ aus der gesamten unternehmerischen Tätigkeit ? Entsprechend wären jetzt die 8.000 zu beachten oder zu ignorieren…
Ich gehe davon aus, dass wir uns auf die einzelne Transaktion zu beziehen haben.
Unter 2,50 € kannst du nicht verkaufen, weil du nicht einmal die Stück-Variablen-Kosten decken würdest (jedes verkaufte Stück würde dann den Verlust erhöhen…).
Wenn du wiederum einen Gewinn aus dieser Transaktion haben willst, und zwar in Höhe von
1.500 € würde es heißen dass du (1500€ durch 2000St) 0,75 € pro Stück „verdienen“ willst
Somit der (Minimal-)Preis: 2,50€ (weil „wenn nicht“ siehe oben) PLUS 0,75€ (damit du aus dieser Transaktion 1.500€ gewinnen kannst) = 3,25 € / Stück.
Und ein Hinweis (an alle Zahlenmenschen):
Kosten- und Investitionsrechnung (und alles was sich daraus ableitet und mit schönen englichen Namen unterwegs ist), lässt sich nur beherrschen, wenn man die DEFINITIONEN
(so klein -“kakerisch“ wie möglich), beherrscht und das jeweilige UMFELD der Fragestellung berücksichtigt (für die Prüfung: „klärt“).
Anders ausgedrückt: Die größte Zukunft in der Kostenrechnung hätten eigentlich die Juristen…
(weil einfache Rechenoperationen können schon Kinder…)
Alles Gute, GH
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