Kostenrechnung: Aufteilung in GK & EK

Hallo @ all!

Ich will eigentlich nur eine Bestätigung der werweisswas-Gemeinde, ob das Folgende von mir erdachte in der Kosten und Leistungsrechnung möglich ist und Euch auch logisch erscheint:

Das Unternehmen A hat ein Spezialfahrzeug das sehr unregelmässig und sehr selten eingesetzt wird. Der Stundensatz wäre aufgrund der geringen Nutzung (kleiner Teiler!) deutlich über dem Stundensatz der am Markt als akzeptable gesehen wird. Aus strategischen Gründen (z.B. man muss dieses Gerät einfach haben) will/muss das Unternehmen das Fahrzeug jedoch behalten. Da habe ich mir überlegt, es ist doch möglich den Marktpreis pro Stunde zunehmen, ihn mit den geschätzten Einsatzstunden zu multiplizieren und den Rest der Kosten auf die Gemeinkosten zu verteilen. Damit hätte ich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Ich habe eine verursachungsgerechte Zuordnung zu dem jeweiligen Projekt (Stundensatz) und habe den nicht zudeckenden „Luxusanteil“ in den Gemeinkosten auch gedeckt.

Ich glaube das ist jetzt etwas schwer zu verstehen, deshalb hier nochmals ein Zahlenbeipiel:
Fahrzeug-Gesamtkosten = 1000 Euro
Mietpreis (Marktpreis) = 20 Euro
Einsatz pro Jahr = 20 Stunden

normaler Stundensatz wäre dann:
1000 Euro/20 Stunden = 50 Euro > 20 Euro --> 30 € über dem Marktpreis

mein Ansatz:
20 Euro (Marktpreis) x 20 Stunden = 400 Euro und die restlichen, fehlenden 600 Euro werden auf die Gemeinkosten verteilt.

Eine weitere Möglichkeit wäre es ganz und gar den Gemeinkosten zuzurechnen. Dann allerdings wäre ja keine verursachungsgerechte Kostenaufteilung mehr vorhanden. Mein Ansatz hat aber auch den Nachteil (bzw. Vorteil) wenn die geschätzte Einsatzzeit für das folgende Jahr nicht erreicht wird (bzw. überschritten wird).

Ok! Ich hoffe ich habe jetzt nicht zuviele von Euch verwirrt und der ein oder andere konnte mir noch folgen! ;o)

Frohen Dritten Advent!
Gruss Christian

Hi !

Der Vorteil der Aufteilung in GK und EK liegt ja gerade darin, Unwirtschaftlichkeiten zu erkennen. Es dürfen daher die EK nicht in GK „umgewandelt“ werden. Es bleibt nun mal Fakt, dass dieses Gerät unwirtschaftlich ist.
Aufgabe des Contolling/ der KLR ist es aber nur, die Unwirtschaftlichkeiten aufzuzeigen. Sie zu verändern oder aber sie zu akzeptieren ist Aufgabe der Geschäftsleitung. Und wenn diese eben beschließt, dass das Gerät bleiben muss, dann ist das eben so.

Und andereseits würden die GK für den gesamten anderen Bereich dann nicht mehr adäquat dargestellt. Auch dies führt zu Ergebnissen, die in der Realität nicht vorliegen.

BARUL76

HAllo Barul!

Ich verstehe was Du meinst und bin mir darüber im Klaren. Mir geht es aber darum, ob es im Prinzip möglich ist die Kosten wie beschrieben aufzuteilen. Und meiner Meinung nach macht es Sinn!

Byebye Christian