Hallo,
bei einer Kostenrechnung vom Notar, auf dem keinerlei Zahlungsfrist (zahlbar bis o.ä.) zu finden ist - bis wann müssen die „Gebühren und Auslagen nach den Bestimmungen der Kostenordnung (KostO)…“ spätestens bezahlt werden?
Schönen Gruß
Uli
Hallo,
bei einer Kostenrechnung vom Notar, auf dem keinerlei Zahlungsfrist (zahlbar bis o.ä.) zu finden ist - bis wann müssen die „Gebühren und Auslagen nach den Bestimmungen der Kostenordnung (KostO)…“ spätestens bezahlt werden?
Schönen Gruß
Uli
Hallo!
bei einer Kostenrechnung vom Notar, auf dem keinerlei
Zahlungsfrist (zahlbar bis o.ä.) zu finden ist - bis wann
müssen die „Gebühren und Auslagen nach den Bestimmungen der
Kostenordnung (KostO)…“ spätestens bezahlt werden?
Sofort natürlich, wann denn sonst? Der Notar ist nämlich kein Beamter, sondern ein Freiberufler und lebt von dem Geld, das er einnimmt. So will er natürlich nach getaner Arbeit ein Bier trinken gehen und dem Wirt nachher sofort die Zeche in bar übergeben. Das kann er nur, wenn er nicht ewig auf sein Geld warten muss.