Kostenrechnung... Prüfen oder Anrechnen?

Hey ihr Lieben,

ich brauche mal einen Rat von euch… komme nicht mehr weiter, vielleicht könnt ihr mir helfen? Es wird jetzt etwas länger…

Ich habe hier eine Aufgabe aus dem Kostenrecht (Rechtsanwaltskosten), hier der Sachverhalt:

  1. RA’in wird beauftragt für Eheleute im Urkundenprozess tätig zu werden (Forderung ist Scheck über 4.490,00 €)
    Sie reicht Klage ein, es gibt einen Termin, danach will der Beklagte seine Rechte im Nachverfahren geltend machen.
  2. Nachverfahren:
    Hier gibts einen Termin, Zeugen werden geladen, müssen aber nicht vernommen werden, weil nur Sach- und Streitstand erörtert wird, danach gibts einen Vergleich. Währenddessen werden noch nicht rechtshängige Forderungen in Höhe von 9.510,00 durch Vergleich miterledigt.

Könntet ihr mir bitte mit der Kostenrechnung helfen? Ich hab das jetzt vorerst so gemacht:

  1. Urkundenprozess (KR. gem. §§ 2, 13 RVG bla bla…)
    Geschäftswert: 4.490,00 €
    1,3 Verf.geb. Nr. 3100 VV RVG
  • 0,3 Erhöhung Nr. 1008 VV RVG
    1,2 Term.geb. Nr. 3104 VV RVG
    Post und Telekomentgelte
    UmSt
    Summe

Jetzt komme ich nicht mehr weiter was das Nachverfahren angeht! Muss ich jetzt die Verfahrensgebühr auf die andere Verf.geb. im Nachverfahren gem. Nr. 3100 Abs. 2 RVG (Urkundenprozess) anrechnen? Oder muss ich hier gem. § 15 III RVG prüfen? Oder beides? Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die Vefahrensgebühr. Die Einigungsgebühr muss ich doch sowieso wg. den nicht rechtshängigen Ansprüchen, die dazukommen, prüfen, oder?

Sorry, dass es so lang ist, aber ich bräuchte wirklich dringend Hilfe, damit ich endlich Klarheit habe, wie das nun funktioniert!

Vielen, vielen Dank im Voraus, liebe Grüße, dinelli

Hallo,

eine Möglichkeit ist, Herr X beauftragt den Anwalt bei Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu beantragen. Das muss der Anwalt machen, ohne dafür Kosten in Rechnung stellen zu können. Dann legt das Gericht die Kosten fest.

Funktioniert in etwa so, dass er seine Kostenrechnung an das Gericht gibt, und das Gericht dann prüft und festsetzt.

Gruß
Ingrid

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