Kostenteilung in der Ehe?

Beide Parteien (Mann und Frau) leben in dem Haus, dass der Mann vor der Ehe mit einrachte. Das Haus ist finanziert, ein monatlicher Abtrag somit pflicht.

Der Mann ist Kleinunternehmer, durch nicht zahlende Kunden ist sein Betrieb arg gefährdet, er hat kein Einkommen, löst private Rentenversicherung und Lebensversicherung auf, um die monatlich anfallenden Kosten zu begleichen.
All sein Vermögen ist aufgebraucht.

Seine Frau war direkt nach Eheschließung 2,5 Jahre arbeitslos, der Mann zahlte alles, ohwohl er schon kein Einkommen mehr hatte.

Als die Frau dann eine Anstellung fand, verweigerte sie sich an den laufenden Kosten zu beteiligen.
Sie verwendet Ihr Einkommen nur für sich.

Kurzum, die Scheidung steht an, die Frau weigert sich auszuziehen.
Daraufhin schließen beide Parteien einen schriftlichen Vertrag indem sich die Frau verpflichtet monatlich 500,- Euro Kostenbeteiligung zu zahlen, solange sie noch im Haus lebt.
Sie zahlt nur einen Monat, dann stellt sie die Zahlung ein.

Frage:

Die Frau hat ein Kontoguthaben von über 8.000,- Euro, der Ehemann dagegen einen Minusbetrag von 4.000,- Euro.
Desweiteren hat die Frau in einer Schublade 6.000,- Euro in bar liegen.

  1. Darf der Ehemann sich von dem Geld in der Schublade die angefallenen Schulden aus dem Vertrag über 500,- monatlich nehmen (3.500,- Euro)?

  2. Darf der Mann das Bargeld aus der Schublade nehmen, um anfallende Kosten (Abtrag für das Haus, Stromrechnung, Versicherungen, Gasrechnun etc) zu bezahlen?

Die Frau hortet „ihr“ Geld, wodurch der Ehemann immer weiter in den Ruin getrieben wird.

Gruß und Dank

Da die Scheidung offensichtlich beschlossene Sache ist, sollte diese Problematik mit dem Anwalt besprochen werden.

Falls es keine Gütertrennung und keinen Ehevertrag gibt, der etwas anderes festlegt, sollten die Kosten der gemeinsamen Lebensführung schon von beiden Ehepartner zu tragen sein.

Ist die Schublade abgeschlossen? Woher hat sie das Geld?
Habt ihr einen Ehevertrag? Bei Zugewinngemeinschaft gehört Dir ja sowieso die Hälfte des ersparten. Also muss sie Dir ja auch einen Teil geben. Eine Kostenbeteiligung wäre somit Pflicht.
Notfalls einen Anwalt zu Rate ziehen.

Hallo,
ja, woher hat sie das Geld, was in der Schublade liegt und warum ist es
nicht auf der Bank? In Anbetracht der grotesken Situation würde ich das
(gesamte) Geld nehmen aus der Schublade nehmen und dem Anwalt zur
Aufbewahrung geben. Die Quittung kann ja dann wieder in genannte
Schublade gelegt werden. Dann umgehend vom Anwalt berechnen lassen, was
die Dame zu zahlen hat und mit den 6000 Euro verrechnen. Dann sollte
sie sich möglichst schnell nach einer anderen Bleibe umsehen.
Viel Glück und gute Nerven

  1. Darf der Ehemann sich von dem Geld in der Schublade die
    angefallenen Schulden aus dem Vertrag über 500,- monatlich
    nehmen (3.500,- Euro)?

  2. Darf der Mann das Bargeld aus der Schublade nehmen, um
    anfallende Kosten (Abtrag für das Haus, Stromrechnung,
    Versicherungen, Gasrechnun etc) zu bezahlen?

Hallo,

also mein Instinkt sagt mir, dass du weder das Eine noch das Andere dürftest. Du müsstest es hierzulande schon einklagen. Aber ich bin keine Juristin…

thea

Hallo!

Ist die Schublade abgeschlossen? Woher hat sie das Geld?
Habt ihr einen Ehevertrag? Bei Zugewinngemeinschaft gehört Dir
ja sowieso die Hälfte des ersparten.

Wir reden hier von der Zugewinngemeinschaft, nicht von einer Gütergemeinschaft oder ähnlichem. Und ich wüsste nicht, dass neuerdings in der Zugewinngemeinschaft dem einen die hälfte vom Geld des anderen gehören sollte.

Gruß,

Florian.