Kostenträger bei Reha - DRV oder Krankenkasse?

Liebe Mitglieder,

ein Mann wird 2010 -nach einer misslungenen Reha-Maßnahme- von der DRV aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen bzw. Umwandlung des Reha-Antrages durch DRV in Antrag auf Rente. Rückwirkend ab 2009 bekommt er befristet bis Ende 2012 Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Aufgrund einer extremen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes stellt er aktuell einen Eilantrag zur stationären Reha. Ziel ist eine Verbesserung seiner komplexen Krankheitsbilder sowie ein lebenswerteres Leben mit evtl. beruflichen Neustart.

Umgehende Antwort der DRV:

DRV schreibt: Das Ihre Zuständigkeit für Leistungen zur medizinischen Reha nicht gegeben ist.

Begründung: Leistungen zur med. Rehabilitation können erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind.

Nach § 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SBG VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn

  1. die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert sind.

und

  1. voraussichtlich

a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur med. Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,

oder

b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur med. Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Bitte um Beurteilung der Einschätzung der DRV sowie der Zuständigkeit der DRV oder Krankenkasse als Kostenträger!?

Vielen Dank und viele Grüße

Man müsste die näheren Umstände wissen, etwa warum die Reha 2010 misslungen ist und wie alt dieser Mann ist. Er hat nun knapp zwei Jahre Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen und beantragt nun, da sein Gesundheitszustand sich verschlechtert hat, wiederum eine Rehabilitationsmaßnahme, damit er evtl. wieder in das Berufsleben zurückkehren kann.
Zunächst müsste ein Facharzt diesen Rehaantrag stützen, bzw. begründen. Je nach Alter und beruflicher Qualifikation, aber vor allem auch der aktuelle gesundheitliche Zustand, verbunden mit der fachärztlichen Prognose, sind wichtige Indikatoren bei einer Bewilligung. Nur, so befürchte ich, ist die DRV nicht der richtige Adressat, da nach § 10 Abs. 2 a SGB schon in der ersten Rehamaßnahme die Erwerbsfähigkeit gefährdet war und nicht nur eine Minderung, sondern die völlige Erwerbslosigkeit resultierte, wofür schon zwei Jahre Leistungen entgegengenommen worden sind. Vielleicht wäre es 2010 besser gewesen, die Rehamaßname fortzusetzen, statt sich von der DRV sozusagen überreden zu lassen, einen Rentenantrag zu stellen. Nun kann es sein, dass auch die Krankenkasse diesen evtl. bei ihr gestellten Antrag, aus gleichen Gründen, ablehnt. Ich bin aber kein Fachmann, dafür gibt es die Rentenversicherungsberater und selbst bei den Krankenkassen gibt es geschulte Berater. An die sollte sich dieser Mann wenden.
Die medizinische Grundversorgung bleibt ihm aber in jedem Fall erhalten.

Und schließlich will ich (aus pers. Erfahrung) noch anfügen, dass eine berufliche Rehabilitation zuallererst auch eine individuelle Kraftanstrengung ist, die einen eisernen Willen voraussetzt. Wenn der fehlt, kann die beste Rehaklinik nichts ausrichten.

Hallo,

ich bin zwar im SGB kein absoluter Spezialist, sondern eher bei privater / gesetzlicher Rentenversorgung aber trotzdem:

Du kannst grundsätzlich nicht ablehnen, wenn Du von Krankengeld auf Rente verwiesen wirst. Genauso wenig kannst Du ablehnen, wenn Dich die DRV auf Reha schickt, statt eine beantragte Rente zu gewähren. Das Zauberwort heißt Mitwirkungspflicht zur Schadensminderung. Das Problem ist: Lehnst Du irgend etwas ab, was eine Sozialkasse möchte, läufst Du immer Gefahr, Deine Mitwirkungspflicht zu verletzen und dann beide Ansprüche zu verlieren, Rente sowohl als auch Reha.

Im übrigen ist auch die Gefahr nicht gering, daß die DRV Kranke auf Reha schickt um sie „gesund schreiben zu lassen“ und dann die Leistungen einzustellen mit der Folge von Hartz IV. Das kommt viel häufiger vor, als daß die Sozialkasse eine Rente „zahlen will“.

Wenn Ihr etwas dagegen unternehmen wollt, solltet Ihr den Antrag auf jeden Fall wie gefordert rechtssichernd stellen und mit einem Schreiben ergänzen, aus dem hervorgeht, daß dieser Antrag aufgrund der Mitwirkungspflicht gestellt wird und ersucht wird, stattdessen doch eine Reha zu genehmigen. Wird dieser Bitte nicht entsprochen könnt Ihr vor dem Sozialgericht klagen, das ist in erster Instanz kostenfrei und die Sozialkassen werden immer sehr schnell, wenn das Sozialgericht bemüht wird. Die Frage ist allerdings, ob die Sozialkasse nicht recht hat (so bedauerlich das wäre), denn normalerweise ist es umgekehrt: Die Sozialkassen schicken Kranke zur Reha um sie aus der Leistung zu drängen und gesund schreiben zu lassen…

Im übigen gibt es da noch eine weitere Frage: Du schreibst von einer „mißlungenen“ Reha. Das könnte heissen, daß das ganze überhaupt kein Fall für die Sozialträger sondern für das Arzthaftungsrecht ist. Überlegt euch also, ob hier die Reha wirklich mißlungen ist (ärztlicher Kunstfehler), oder ob sie von Anfang an der falsche Weg war, den die Sozialkasse beschritten hat, um Deinen Mann aus der Leistung zu drängen. Dann wäre noch etwas ganz anderes gefordert.

Alles Gute für Deinen Mann und Dich und holt euch auf jeden Fall beim Amtsgericht einen Beratunsschein und laßt euch durch einen Sozialanwalt (unbedingt einen Fachanwalt!) beraten - was Ihr da vorhabt ist auf jeden Fall ein Sumpf voller Tretminen, in den man sich nicht ohne juristischen Beistand wagen sollte.

Schöne Grüße

Heidi

Hallo,

der DRV ist dann als Kostenträger zuständig wenn es um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit bekommt.Der aktuelle Zustand ist aber der dass eine befristete Rente bis 2012 besteht.Nach der Aussage der DRV haben sie scheinbar nicht vor die Rente zu entfristen weil sie aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen ein Wiedererlangen der Erwerbsfähigkeit nicht als wahrscheinlich sehen.Man kann sich sozialrechtlich beraten lassen welche Möglichkeiten man hat z.B. Klageweg. Wichtig ist was man selber erreichen will.
Frage: Möchtest Du wieder in die Erwerbstätigkeit? Geht es Dir grundsätzlich um die Verbesserung Deines Gesundheitszustandes und Deiner Lebensqualität, denn dann wäre die Krankenkasse Dein Ansprechpartner.
In der Hoffnung das sich das erfüllt was Du Dir vorstellst verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Roberta