Kostenträger d. Renovierung nach Fenstereinbau

Guten Tag!

Mal angenommen, man bekommt in einem angemieteten Haus neue Fenster eingebaut, wer hat dann die Kosten für die Renovierung der Wände zu tragen?

Hallo,

da kann ich leider nicht aushelfen. Ich würde beim Mieterverein anrufen, denn ich denke, dass es davon abhängig ist, was im Mietvertrag steht unter Renovierung.

Guten Tag,

normalerweise geht man davonaus das die Firma, die die Fenster einbaut ein Fachbetrieb ist und so ordentlich arbeitet das keinerlei Nacharbeitungen von Nöten sind, passieren kann aber immer mal etwas insofern hat der Vermieter den entstandenen Schaden fachgerecht wieder herzustellen, außer es sind im Vorfeld andere Absprachen getroffen wie z.B. wartet mit der Renovierung bis die neuen Fenster eingebaut sind oder ähnlichem.

Viele Grüße
Margret

Guten Tag,

Mal angenommen, man bekommt in einem angemieteten Haus neue

Fenster eingebaut, wer hat dann die Kosten für die Renovierung
der Wände zu tragen?

Nach meiner Auffassung der Vermieter. Wenn aber ohnehin eine Renovierung angestanden hätte, müsste man darüber reden. M. E. sind Absprachen denkbar, bei denen der Vermieter sagt: „Warte, bevor du demnächst renovierst, bauen wir vorher noch neue Fenster ein.“

Es wäre aber auch möglich, dass du die Wände nach dem Einzug mit irgendwelchen teuren Spezialtapeten oder Dekoren versehen hast. Wenn ich in so einem Fall der Vermieter wäre, würde ich freiwillig nur für die Standardausstattung aufkommen, d. h. die stinknormale Baumarkt-Raufasertapete inkl. eines Anstrichs.

Falls das alles nicht zutrifft, wäre es meiner Meinung nach auf jeden Fall legitim, den Vermieter auf eine Übernahme der Kosten anzuhauen.

Gruß, C.

DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich per E-Mail keine Rechtsberatung durchführen kann.

Mit freundl. Gruss

Karaman

Halo,
da kann ich leider keine rechtsgültige Auskunft zu geben. Am besten beim Mieterverein fragen.
Viele Grüße
Sukkuladi

Hallo,
die Kosten hat in der Regel immer der Verursacher zu tragen. Die Wand muß in dem Zustand „abgeliefert“ werden, in dem sie sich vor Einbau der neuen Fenster befunden hat.

Allerdings:
wenn der Mietvertrag besagt, daß alle x Jahre die Räume gestrichen werden müssen und der Einbau der Fenster sich am Ende dieser Frist stattgefunden hat, dann ist der Mieter dran.

*winke - philine

Eigentlich müsste das im Mietvertrag festgehalten sein. Würde aber mal auf den Vermieter tippen, weil das Haus sein Eigentum ist. Zur Not mal den Mieterschutzbund kontaktieren.

Moin,
zu den Kosten für Sanierung und Modernisierung gehören sämtliche Kosten die durch die Maßnahmen verursacht werden. Dazu zählen natürlich auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Es ist allerdings vorstellbar, dass Kosten für eine Verbesserung des ehemaligen Zustandes vom Mieter zu tragen sind, die Kostenberechnung also auf Grundlage des Zeitwertes des wiederhergestellten Gegenstandes erfolgt. Beispiel: Für Arbeiten muss ein Einbauschrank entfernt werden. Dieser wird dabei zerstört. Der Schrank ist 20 Jahre alt, Zeitwert somit 0,- €. Der Vermieter könnte somit die Kosten für einen neuen Schrank beim Mieter geltend machen. Wobei die Frage erlaubt sein muss, ob ein nutzbarer Schrank wirklich einen Restwert von „Null“ hat.
Abgesehen davon sind Modernisierungskosten mit 11% pro Jahr auf den Mieter umlegbar. Wenn also durch die Wiederherstellungsarbeiten z.B. 1.000,- anrechenbare Mehrkosten verursacht würden, würde dies mit 110,- € pro Jahr, somit DAUERHAFT 9,16 € pro Monat höherer Miete zu Buche Schlagen.

Aber: ich bin kein Anwalt und damit sind meine Äußerungen nicht als Rechtsberatung zu verstehen und daher nur eine ganz private Einschätzung meinerseits, ohne Haftung und Gewähr.

vnA

Leider kann ich Dir das nicht sagen. Normalerweise müsste der Vermieter das zahlen… aber ich weiß es nicht genau.

Guten Tag!

Mal angenommen, man bekommt in einem angemieteten Haus neue
Fenster eingebaut, wer hat dann die Kosten für die Renovierung
der Wände zu tragen?

Hallo

ich kann nur sagen wie es bei unserer angemieteten Wohnung war.
Hier hat alles der Vermieter übernommen.

Gruss
Wolles