Kostentrasparenz zu Fondsgebund. Altersvorsorge

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe - vor dem Jahr 2008 - eine Fondsgebundene Altersvorsorge beim Volkswohlbund abgeschlossen.

Der Volkswohlbund sagt, er sei nicht verpflichtet mir gegenüber Kostentransparenz zu schaffen, weil dies erst für Verträge gelten würde, die nach 2008 abgeschlossen worden seien.

Damit weiss ich nicht mehr woran ich bin. Wenn ich meine Fragen schriftlich an den Volkswohlbund richte, kriege ich immer Antworten, die nicht konkret meine Fragen beantworten, sondern zusätzlich neue Fragen aufwerfen.

Ich habe im Jahr 2007 und 2008 zwei Vorauszahlungen von insgesamt 1.700,- Euro in Anspruch genommen und 2009 wurde ein Teilückkauf von 800,- Euro vollzogen.

Damit ist das Verwirrspiel komplett und die nicht vorhandene Transparenz zusätzlich belastet.

Im letzten Schreiben, wurde mir der Betrag genannt, der die getilgten Abschlusskosten nennt. Immer wurde mir versichert, daß die Abschlusskosten auf 4 Prozent der Versicherungssumme limtiert bleiben, und zwar unabhängig vom Teilrückkauf. Nun aber betrugen die getilgten Abschlusskosten bereits mehr als 4 Prozent, ohne dass ich weiss ob noch weitere Abschlußkosten wegen des Teilrückkaufs anfallen werden.

Beim Wert für die Verwaltungskosten wurde mir gesagt, dass diese konstant blieben, genannt wurden aber nur die bereits gezahlten Verwaltungskosten, nicht aber der jährliche Verwaltungsfixkostenbetrag.

Todesfallrisikobeträge wurden als sehr niedrig beworben, nach welchem Faktor die Erhöhungen bemessen werden wurde aber wiederum nicht genannt.

Durch Vorauszahlung und Teilrückkauf kann ich auch nicht überblicken, wie hoch sich bis dato effektiv die Anlagebeitragssumme bemißt.

Fragen:
1)Wie kann ich trotzdem die wirklichen Kosten erfahren?

2)Mit welchen wirksamen Rentabilitätsabstrichen von Seiten des Volkswohlbundes für meinen Vertrag muss ich rechnen?

3)Gibt es weitere Gesetze, die auf einer anderen Grundlage ansetzen um die tatsächlichen Kosten zu erkennen.

4)Welchen Rat könnt Ihr mir geben?

Vielen Dank

Biala

Ich kann da leider nicht helfen.

Hallo Biela,

die Teilrückkäufe sog. Policendarlehen werden verzinst. Das heißt, auf die Auszahlungssumme werden derzeit ca. 6 % Darlehenszinsen fällig. Diese können zwar später verrechnet werden, sind aber zu zahlen. Es sei denn, es sind Teilkündigungen, dass Versicherungssummen angepasst wurden.

Was die Kosten betrifft, so stimmt die Aussage, dass diese 4 % nicht übersteigen dürfen.

Was die Kostentransparenz betrifft, so sind dies generell Betriebsgeheimisse. Der Becker wird auch nicht sagen, wass er an einem Brot verdient. BMW verkauft für 50.000 Euronen ein Auto, und wird auch nicht sagen, Euro x ist mein Gewinn.

Dies machen auch keine Versicherungen.

Aber gut dass der Vertrag nach 2004 abgeschlossen wurde. Das heißt, sollte irgenwann mal komplett gekündigt werden, werden die Stornokosten auf die Laufzeit gerechnet, und nich nur auf die ersten beiden Jahre.

Sollten weitere Fragen bestehen, nur zu.

HG Daniel

Hallo,

da kommst du mit einer Anfrage, die ich dir nicht wirklich beantworten kann. (arbeite nicht beim Volkswohlbund)

Fragen:
1)Wie kann ich trotzdem die wirklichen Kosten erfahren?

Das kann dir kein externer sagen; ggf. beim Volkswohlbund weiterbohren.

2)Mit welchen wirksamen Rentabilitätsabstrichen von Seiten des
Volkswohlbundes für meinen Vertrag muss ich rechnen?

Bei fondsgebundenen Produkten liegen die Kosten nach meiner Erfahrung eher bei 7% als bei 4%.

3)Gibt es weitere Gesetze, die auf einer anderen Grundlage
ansetzen um die tatsächlichen Kosten zu erkennen.

m.W. nicht für Altverträge.

4)Welchen Rat könnt Ihr mir geben?

Wechsel ggf. den hinterlegten Fonds. Ein Rentenfonds ist meistens günstiger als ein Aktienfonds.
Bei mir habe ich das gemacht. Die Rendite ist seitdem besser, obwohl die Aktien sehr gut laufen. Auch gibt es keine bösen Ausschläge nach unten mehr.

Vielen Dank

Biala

Konnte ja nicht viel helfen, aber bitte schön.

Gruß
tycoon

Vom rechtlichen Standpunkt handelt der Versicherer korrekt; nicht aber vom moralischen bzw. kundenorientierten Verhalten.

In diesem Fall ist es wohl sinnvoll, sich an den KONSUMENTENSCHUTZ zu wenden oder an den „Bund der Versicherten e. V. (Abk. BdV)“.

Die brauchen dann konkrete Angaben - Kopie der Police und Korrespondenz uns sind dann recht erfolgreich.

Viel Erfolg!