Liebe/-r Experte/-in,
ich habe - vor dem Jahr 2008 - eine Fondsgebundene Altersvorsorge beim Volkswohlbund abgeschlossen.
Der Volkswohlbund sagt, er sei nicht verpflichtet mir gegenüber Kostentransparenz zu schaffen, weil dies erst für Verträge gelten würde, die nach 2008 abgeschlossen worden seien.
Damit weiss ich nicht mehr woran ich bin. Wenn ich meine Fragen schriftlich an den Volkswohlbund richte, kriege ich immer Antworten, die nicht konkret meine Fragen beantworten, sondern zusätzlich neue Fragen aufwerfen.
Ich habe im Jahr 2007 und 2008 zwei Vorauszahlungen von insgesamt 1.700,- Euro in Anspruch genommen und 2009 wurde ein Teilückkauf von 800,- Euro vollzogen.
Damit ist das Verwirrspiel komplett und die nicht vorhandene Transparenz zusätzlich belastet.
Im letzten Schreiben, wurde mir der Betrag genannt, der die getilgten Abschlusskosten nennt. Immer wurde mir versichert, daß die Abschlusskosten auf 4 Prozent der Versicherungssumme limtiert bleiben, und zwar unabhängig vom Teilrückkauf. Nun aber betrugen die getilgten Abschlusskosten bereits mehr als 4 Prozent, ohne dass ich weiss ob noch weitere Abschlußkosten wegen des Teilrückkaufs anfallen werden.
Beim Wert für die Verwaltungskosten wurde mir gesagt, dass diese konstant blieben, genannt wurden aber nur die bereits gezahlten Verwaltungskosten, nicht aber der jährliche Verwaltungsfixkostenbetrag.
Todesfallrisikobeträge wurden als sehr niedrig beworben, nach welchem Faktor die Erhöhungen bemessen werden wurde aber wiederum nicht genannt.
Durch Vorauszahlung und Teilrückkauf kann ich auch nicht überblicken, wie hoch sich bis dato effektiv die Anlagebeitragssumme bemißt.
Fragen:
1)Wie kann ich trotzdem die wirklichen Kosten erfahren?
2)Mit welchen wirksamen Rentabilitätsabstrichen von Seiten des Volkswohlbundes für meinen Vertrag muss ich rechnen?
3)Gibt es weitere Gesetze, die auf einer anderen Grundlage ansetzen um die tatsächlichen Kosten zu erkennen.
4)Welchen Rat könnt Ihr mir geben?
Vielen Dank
Biala