Kostenübernahme für Instandhaltung

Hallo alle miteinander.

Folgende Frage:

Eigentümer A will zwei neue Dachfenster einbauen. Dies wird auf der WEG-Versammlung genehmigt, allerdings mit dem Passus, dass er für die nächsten 10 Jahre für alle Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten aufkommen muss. Nun sind aber die Fenster zwingend Gemeinschaftseigentum (laut TE). Damit gehen sie nach dem Einbau direkt in das Gemeinschaftseigentum über.
Wäre so eine Regelung rechtswidrig? Und damit nichtig?

Vielen Dank für Eure Ideen und Antworten.

Michael

Weil die WEG sich hier nichts aufladen möchte, wovon nur A profitiert. Ist ein fairer Deal.

Findet

MM

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Und warum bitte soll der Eigentümer A 10 Jahre lang …?

MfG kheinz