Man fragt sich, woher die bisherigen Antworten kommen, denn so wirklich korrekt sind die nicht.
Ich habe mich mit dem Kram im Zusammenhang mit meiner Großmutter auseinandergesetzt, und kann daher folgendes sagen:
Meine Großmutter lebte auch im Heim, allerdings mit Pflegestufe III, was ein bedeutend höheres Pflegegeld gibt. Dazu kommt ggf. noch Pflegewohngeld oder wie es heißt. Da auch das die Kosten nicht gedeckt hat, wurde Sozialhilfe beantragt.
Im Prinzip darf man zunächst grundsätzlich ein Vermögen von 2600€ haben.
Hat man für seine eigene Beerdigung vorgesorgt, gilt das zwar auch als Vermögen, die Grenze kann dann aber weitaus höher liegen. Dennoch muss das Vermögen angemessen für eine normale Beerdigung sein, ein Mausoleum ist sicher nicht drin.
Die Frage ist nun, was ein angemessener Betrag ist. Leider gibt es darauf keine konkrete Antwort, da die Kosten einer Beerdigung von Friedhof zu Friedhof und Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sein können.
Wichtig ist natürlich, daß das Geld explizit für die Beerdigung gedacht ist, und auch nur im Todesfall ausgezahlt wird.
Die 6500€ meiner Großmutter, die per Sterbefallversicherung und Treuhand-Police angelegt hat, haben für ihr einfaches Wiesengrab mit allen damit verbundenen Kosten und den gewünschten guten (2000€) Sarg ziemlich genau ausgereicht.
Das Sozialamt hat diese 6500€ als Vorsorge auch akzeptiert.
Übrigens, Immobilien sind nochmal was besonderes, die müssen nicht zwingend verkauft werden. Allerdings ist es so, dass das Sozialamt bei den Erben dann ganz sicher auf der Matte steht, und geleistete Beträge zurück fordert. (Ich finde, das ist durchaus fair, wenn das Haus eines Pflegebedürftigen nicht verscheuert wird, die Erben aber später zur Kasse gebeten werden.)
Und noch was kurz zum Thema Unterhalt: Grundsätzlich sind nur die Eltern und Kinder der Person gegenüber unterhaltspflichtig. Wenn die Person stirbt und es geht um die Bestattungskosten, werden auch z.B. die Geschwister herangezogen, im Prinzip jeder erbberechtigte.
Daß erstmal die gesamte Knete weg muss, ist vielleicht das zu kurz gedachte Wunschdenken eines Steuerzahlers, aber es ist so definitiv nicht richtig. Die gut 100€ Taschengeld, die ein Sozialhilfe empfangender Heimbewohner monatlich bekommt, gehen schnell für Friseur, Fußpflege, Hygieneartikel und Medikamente drauf, und man muß schauen, ob man sich evtl. nen Kaffee und ein Stück Kuchen außerhalb des Heims überhaupt leisten kann. Kleidungsstücke gehen kaputt und müssen ersetzt werden, wer spezielle Schuhe benötigt, ist schnell viel Geld los. Sicher keine 2600€, aber man kann davon ausgehen, daß die 2600€ über die Jahre dahin schmelzen.