Kostenübernahme fürs Pflegeheim

Hallo,

benötige bitte zu folgender eigentlich allgemeingültiger Frage Hilfe
Eine Tante kommt jetzt mit Pflegestufe 1 ins Pflegeheim/Altersheim, und hat dort noch einen Eigenanteil von ca 1800€ monatlich zu tragen.
Dafür reicht die Rente nicht, aber Sie hat ihr lebenlang sparsam gelebt, nur auf Miete in kleiner Wohnung gewohnt und sich so ein paar Tausend Euro gespart.

Bevor Sie jetzt Sozialhilfe oder wie es heute auch immer heißt beantragt, muss Sie da jeden Cent des gesparten Geldes erst aufbruachen oder gibt es Schutzbeträge??

Danke

Man fragt sich, woher die bisherigen Antworten kommen, denn so wirklich korrekt sind die nicht.

Ich habe mich mit dem Kram im Zusammenhang mit meiner Großmutter auseinandergesetzt, und kann daher folgendes sagen:

Meine Großmutter lebte auch im Heim, allerdings mit Pflegestufe III, was ein bedeutend höheres Pflegegeld gibt. Dazu kommt ggf. noch Pflegewohngeld oder wie es heißt. Da auch das die Kosten nicht gedeckt hat, wurde Sozialhilfe beantragt.

Im Prinzip darf man zunächst grundsätzlich ein Vermögen von 2600€ haben.

Hat man für seine eigene Beerdigung vorgesorgt, gilt das zwar auch als Vermögen, die Grenze kann dann aber weitaus höher liegen. Dennoch muss das Vermögen angemessen für eine normale Beerdigung sein, ein Mausoleum ist sicher nicht drin.
Die Frage ist nun, was ein angemessener Betrag ist. Leider gibt es darauf keine konkrete Antwort, da die Kosten einer Beerdigung von Friedhof zu Friedhof und Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sein können.
Wichtig ist natürlich, daß das Geld explizit für die Beerdigung gedacht ist, und auch nur im Todesfall ausgezahlt wird.

Die 6500€ meiner Großmutter, die per Sterbefallversicherung und Treuhand-Police angelegt hat, haben für ihr einfaches Wiesengrab mit allen damit verbundenen Kosten und den gewünschten guten (2000€) Sarg ziemlich genau ausgereicht.
Das Sozialamt hat diese 6500€ als Vorsorge auch akzeptiert.

Übrigens, Immobilien sind nochmal was besonderes, die müssen nicht zwingend verkauft werden. Allerdings ist es so, dass das Sozialamt bei den Erben dann ganz sicher auf der Matte steht, und geleistete Beträge zurück fordert. (Ich finde, das ist durchaus fair, wenn das Haus eines Pflegebedürftigen nicht verscheuert wird, die Erben aber später zur Kasse gebeten werden.)

Und noch was kurz zum Thema Unterhalt: Grundsätzlich sind nur die Eltern und Kinder der Person gegenüber unterhaltspflichtig. Wenn die Person stirbt und es geht um die Bestattungskosten, werden auch z.B. die Geschwister herangezogen, im Prinzip jeder erbberechtigte.

Daß erstmal die gesamte Knete weg muss, ist vielleicht das zu kurz gedachte Wunschdenken eines Steuerzahlers, aber es ist so definitiv nicht richtig. Die gut 100€ Taschengeld, die ein Sozialhilfe empfangender Heimbewohner monatlich bekommt, gehen schnell für Friseur, Fußpflege, Hygieneartikel und Medikamente drauf, und man muß schauen, ob man sich evtl. nen Kaffee und ein Stück Kuchen außerhalb des Heims überhaupt leisten kann. Kleidungsstücke gehen kaputt und müssen ersetzt werden, wer spezielle Schuhe benötigt, ist schnell viel Geld los. Sicher keine 2600€, aber man kann davon ausgehen, daß die 2600€ über die Jahre dahin schmelzen.

Bevor Sozialhilfe gewährt würde, sind erst einmal die Kinder oberhalb ihres Selbstbehalts elternunterhaltsverpflichtbar. Und müssten all(e) (ihre) Schenkungen (von) der Bedürftigen innerhalb der letzen 10 Jahre zurückzahlen bzw. wiederrufen verlangen.

Demnach werde sie darauf drängen, das die Bedürftige Schenkungen widerruft und ihr Vermögen ausnahmslos einsetzt: Es macht nun wenig Sinn, wenn sie Vermögenswerte anderen lebzeitig oder auf den Tod zuwendet, nur um Unterhalt der Kinder zu beanspruchen.

Es ist schon h. M., dass es ein Schonvermögen gibt. Nur: Der Sozailhilfeträger hat einen Rückforderungsanspruch auch zurecht gewährter Lesitungen, den er im Erbfall auf sich überleitet: Warum sollen die Erben das von der Bedürftigen oder Ehegatten selbst genutzte und damit nicht veräußerbares Haus oder Leistungen einer Sterbegeldversicherungen geschenkt bekommen, von dem die Bedürftige viele Monate, gar Jahre selbst leben konnte, ohne Dritten zur Last zu fallen?

Hi

was sagt denn die Pflegeversicherung dazu, die sie sicher abgeschlossen hat?

Pflegestufe 1 bedeutet nicht, dass sie in ein Pflegeheim müsste - sie könnte auch zu dir ziehen oder du zu ihr und sie pflegen :slight_smile: dann würden auch keine 1800€ anfallen :slight_smile:

Wenn sie aber ins Pflegeheim muss weil sich keine Verwandten finden, die das können und sie auch keine wohlgesonnenen Verwandten hat (wie z.B. Eltern, Kinder, Neffen , Nichten o.ä.) die für sie aufkommen (wollen), wird sie wohl ihr Erspartes dafür aufwenden müssen.

Wenn sie dann irgendwann nichts mehr hat, werden dann ja Menschen, die gar nicht mit ihr verwandt sind (wie z.B. ich), für sie aufkommen .. über ihre Beiträge zur Solidargemeinschaft

So gesehen ist es durchaus o.k. wenn jemand erst Mal sein Erspartes einbringt (meine Eltern würden auch ihr Häuschen verkaufen müssen)

Gruß H.

Danke

Da warten schon die Kinder

Wie wär´s denn wenn man das mal mit Fakten belegen würde, statt hier dauernd seinen unqaulifizierten Dünn…abzusondern!
Kaum zu glauben was sich hier inzwischen abspielt. ramses90

Wie wär´s denn wenn man das mal mit Fakten belegen würde, statt hier dauernd seinen unqualifizierten Dünn…abzusondern!
Kaum zu glauben was sich hier inzwischen abspielt. ramses90

Erst muss die gesamte Knete weg! Wozu benötigt sie noch Kapital? Zum Vererben an ihren Neffen? Tut mir leid, daraus wird nix.

es ist völlig egal, wer hier was absondert. entscheidend ist allein die clickrate. und die wird durch müll genausogut erfüllt wie durch inhalt.
vermutlich ist das team eh’ schon gekündigt - und denkt sich ‚nach mir die sintflut!‘

Hallo Neffe,
warum soll das Vermögen der Tante geschont werden? Damit du etwas erben kannst?
Kopfschüttelnd

Die schließt man nicht ab, da ist man einfach drin ! Es ist eine Pflichtversicherung deren Beitrag beim Rentner aus der Rente gleich abgezogen werden.