Hallo zusammen,
weiß jemand von euch wer die Kosten für einen Kaufvertragsentwurf, den ein Notar erstellt hat, übernehmen muss, wenn der Kauf nicht zustande gekommen ist?
Auftraggeber? Käufer? Verkäufer?
Bin für einen Tip sehr dankbar.
VG
Hallo zusammen,
weiß jemand von euch wer die Kosten für einen Kaufvertragsentwurf, den ein Notar erstellt hat, übernehmen muss, wenn der Kauf nicht zustande gekommen ist?
Auftraggeber? Käufer? Verkäufer?
Bin für einen Tip sehr dankbar.
VG
Kann mir niemand einen Tip geben?
Hallo Lady,
also im Grunde ist es doch erstmal immer wie im Sprichwort:
Wer die Musik bestellt, zahlt.
Ergo: der Auftraggeber. Für andere Überlegungen fehlen jegliche
Anhaltspunkte…
Gruß - Jaschiii
Da der Notar nur auf Auftrag seines Mandanten handelt, würde ich sagen: Auftraggeber!
Oder würdest du als Nicht-Käufer plötzlich eine Rechnung vom Verkäufer für Notarkosten akzeptieren?
Kann mir niemand einen Tip geben?
Das Problem ist dass jemand (der Käufer, bzw. der es hätte werden sollen) eine Rechnung vom Notar bekommen hat, der das Geld für den Entwurf abrechnen will, aber dieser nicht der Auftraggeber war. Auftraggeber war ein Makler und der durch Falschaussagen es auch zu verschulden hat, dass der Kauf nicht zustande kam.
Der Notar möchte nicht mit sich reden lassen und will von dem Fast-Käufer nun das Geld haben obwohl dieser natürlich nicht einsieht warum er dies bezahlen soll.
Jetzt ist die Frage was kann man in so einem Fall tun??