Kostenübernahme

Hallo.
Könnt ihr mir sagen, was von meiner KK bei einer Zahnarztbehandlung übernommen wird und was nicht? Mein Arzt sagte nur, daß ein Zahn der, erhalten bleibt, wird übernommen. Also zum Beispiel Brücken. Alles was neu gemacht werden müsse, werde nicht übernommen.
Was fällt unter die beiden Fälle?
Ich bin bei der Barmer EK.
LG senseo72

Hallo Senseo,

das ist ein weites Feld.

Am besten mal die Zweigstelle der Barmer aufsuchen und dort sich das ales erklären lassen.

Das Wichtigste:
Die Krankenkasse bezahlt etwas bei „ausreichender“, „zweckmäßiger“ und „wirtschaftlicher“ Behandlung.

Bei „Konservierende“ Behandlung (also z. B. Füllungen) bezahlt die KK die von ihr als den Grundsätzen entsprechenden Maßnahmen in Gänze (in bestimmten Grenzen, so z. B. für Seitenzähne ist Amalgam die Regelleistung).

Für „Prothetische“ Behandlung gibt es einen Festzuschuss, je nachdem, wie die Mundsituation ist (also: Zahn 12 fehlt, dafür gibts x Euro). Was dann gemacht wird (z. B. Brücke oder Implantat; Gold oder Keramik), muss mit dem Zahnarzt abgesprochen werden. Je hochwertiger die prothetische Lösung, umso höher wird der Zuzahlungsbeitrag des Patienten.

Lieben Gruß
Dantis