Hallo,
Herr A ist Versorgungsempfänger -war Beamter beim Bund im öffentlichen Dienst also- er gilt also als „Privatpatient“.
Jetzt mußt Herr A wegen eines ziemlich akuten Falles in die nächste größere Stadt in ein Universitätsklinikum mit dem Taxi von zu Hause
dorthin gebracht. Das Taxi nahm für die Hinfahrt einen Fest-Preis von 45,00 EURO. Herr A hat eine Quittung. Das Uni-Klinikum meinte er solle am Besten mit dem Rettungswagen kommen, aber der Rettungswagen ist wohl verpflichtet, immer das nächste Krankenhaus anzufahren und NICHT bis die nächste größere Stadt mit einem Patienten zu fahren.
Frage: Kann er den Betrag von 45 Euro bei seiner privaten Krankenversicherung/Beihilfe geltend machen und wenn ja,
mit WELCHER Begründung, also so, dass er dazuschreibt WARUM die
Krankenkasse diesen Betrag zweimal übernehmen soll - gibt da
irgendein schriftliches Material oder so.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruß
Marie