Kostenübernahme Anschluß an Kanalisation

Hallo!

Mal angenommen, ein etwas außerhalb gelegenes Wohnhaus, das bisher sein Wasser aus dem eigenen Brunnen bezog, wird nun gezwungen, an die Kanalisation angeschlossen zu werden, sowie eine Wasserleitung gelegt zu bekommen. Ist es dann Pflicht der Gemeinde, die Kosten zu bezahlen, wenn es nicht der Wunsch des Hausaeigentümers war, sondern es ihm quasi aufgezwungen wird? Oder muß er tatsächlich die Kosten selber tragen? Diese wären sehr hoch, da das Haus ähnlich einem Bauernhof weitab von anderen Gebäuden der Gemeinde steht. Die Familie hat nur ein Einkommen, sowie zwei Kinder und bezahlt noch am Haus ab. Bisher (seit mind. 50 Jahren) durfte das Brunnenwasser genutzt werden, natürlich mit jährlichen Wasseruntersuchungen. Plötzlich sollen aber wohl alle an die Kanalisation angeschlossen werden, auch weiter entfernt liegende Bauernhöfe (bei dem genannten Gebäude handelt es sich jedoch um ein Wohnhaus), niemand hat danach gerufen, es wird einfach so bestimmt. Es kann doch nicht sein, daß diese Hausbesitzer (sowie alle umliegenden Bauernhofbesitzer) nun die mit der A…karte sind und plötzlich riesigen Kosten gegenüberstehen?

Viele Grüße!

eine Wasserleitung gelegt zu bekommen. Ist es dann Pflicht der
Gemeinde, die Kosten zu bezahlen, wenn es nicht der Wunsch des
Hausaeigentümers war, sondern es ihm quasi aufgezwungen wird?

Das hängt ganz davon ab, wie der Beschluß der Gemeinde zustande gekommen ist. Es läuft ind er Regel darauf hinaus, dass jeder Grundstückseigentümer einen Anteil trägt.

bestimmt. Es kann doch nicht sein, daß diese Hausbesitzer
(sowie alle umliegenden Bauernhofbesitzer) nun die mit der
A…karte sind und plötzlich riesigen Kosten gegenüberstehen?

Doch das kann sein, wenn die Gemeinde bei der Beschlußfassung korrekt vorgegagen ist.

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Welche weiteren Informationen müßten vorliegen, damit klar wird, wie die Gemeinde was beschlossen hat? In welchen Rechtsbereich gehört das eigentlich?

Viele Grüße!

Zusatz: besteht auch kein Gewohnheitsrecht oder sowas, wie es das beim Wegerecht gibt, weil das Wasser schon so lange aus dem Brunnen genutzt wurde (und die Wasseruntersuchung nie was zu beanstanden hatte)? Muß denn wirklich jeder an die Kanalisation angeschlossen werden, auch gegen seinen Willen?

Zusatz: besteht auch kein Gewohnheitsrecht oder sowas, wie es
das beim Wegerecht gibt,

Nein. Ich habe mal in einem Dorf gelebt, dass keine Kläranlage hatte. Alle Bewohner hatten Fäkaliengruben, die per LKW geleert werden mußten. Kurz nachdem wir dahin gezogen waren, wurde eine Kläranlage gebaut und alle Bewohner zwangsweise angeschlossen. Einige bewohner hatten vor 50 Jahren gebaut, konnen sich aber dem Zwangsanschluß und den damit verbundenen Gebühren nicht entziehen.

Ok, vielen Dank für die Antwort!