Kostenübernahme bei Absage einer Veranstaltung

Ich habe im Vorverkauf online Karten für ein Konzert gekauft, das nun abgesagt wurde. Die Karten muß ich an die Vorverkaufsagentur zurückschicken, zu meiner Sicherheit per Einschreiben. Auch beim Kauf der Karten sind bereits Versandkosten angefallen.
Muß der Veranstalter diese Versandkosten erstatten?

Hallo,

bin zwar kein Experte in diesen Dingen, würde aber empfehlen die AGB´s der Agentur durchzulesen in denen die Kostenfrage für Rücksendungen erläutert sein muss. Da beim Kauf der Karten die AGB´s akzeptiert wurden muss entsprechend dieser auch bei Rücksendungen verfahren werden.
Da es bei Einschreiben um rund 4 Euro geht, würde ich deswegen keinen Rechtsstreit anberaumen.

Grüße

D. Mantei

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Agentur übernimmt die Kosten natürlich nicht, was ich auch nachvollziehen kann, sie ist ja nur der Verkäufer der Karten. Die AGBs des Veranstalters selbst wurden beim Kartenverkauf nicht kommuniziert.
Ein Rechtstreit kommt eh nicht in Frage, aber Versand und Rücksendung summieren sich auf rund 7 Euro, da ärgert man sich schon, wenn man dafür nichts hat.
Viele Grüße,
Fragomaus

Guten Tag fragomaus,

leider kann ich hierzu keine rechtlich begründete Angabe machen.
Ich denke aber, dass der Veranstalter nicht dazu verpflichtt ist, die Portokosten zu übernehmen.

Möglicherweise kann Ihnen die IHK - Industrie&Handels-
kammer hierzu eine konkrete Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kroupa
OPUS Künstlervermittlung
Düsseldorf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zurück,

es ist wie immer im Leben, Von Veranstalter zu Veranstalter verschieden. Ich kann nur sagen probieren, und wenn sich dieser Querstellt, versuchen diesen in Verzug zu setzen, mit dem Argument, das es sich um ein Fernabsatz sowie der Rückerstattung empfangener Geldleistungen nach Widerruf. Hierzu Bundesgerichtshof, Urteil v. 05.10.2005 Az: VIII ZR 382/04. Im Klartext, Rücksendungen bis 40,00 €uro sind selbst zu tragen, über 40,00 €uro sind voll erstattungsfähig. D.h in Ihrem Fall sind die Kosten nach dieser Konstellation voll erstattungsfähig, das Sie zwar auf die Veranstaltung wollen, aber die Veranstaltung nicht stattfindet.

Viel Erfolg
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Hallo!
Weiß nun nicht, warum Du gerade mich das fragst.
Kenne mich darin nicht aus.
LG
CoSi

Hallo!
Weiß nun nicht, warum Du gerade mich das fragst.
Kenne mich darin nicht aus.
LG
CoSi

Entschuldigung, das hat die Datenbank nach meinen Schlagwörtern so ausgewählt.
Herzlich,
Frago