Kostenübernahme bei Ausbesserungen/Bagatellschäden

Hallo,

in zahllosen Mietvertragsvordrucken findet sich eine Klausel, in der der Mieter zu einer Kostenübernahme von sgn. ‚Bagatellschäden‘ - selbst bei Reparaturen, die Zuständigkeit des Vermieters sind - verpflichtet wird.

Inwiefern ist diese Praxis rechtens?

Bitte Mietvertrag durchlesen: kleine Reparaturen müssen mit einem Höchst-Betrag ausgewiesen sein.