Hallo,
in zahllosen Mietvertragsvordrucken findet sich eine Klausel, in der der Mieter zu einer Kostenübernahme von sgn. ‚Bagatellschäden‘ - selbst bei Reparaturen, die Zuständigkeit des Vermieters sind - verpflichtet wird.
Inwiefern ist diese Praxis rechtens?