Kostenübernahme bei Badrenovierung

Hallo,
Muß bei einer Badrenovierung wegen Alter des Bades der Vermieter alle Kosten übernehmen,oder gib es Bereiche für die der Mieter zuständig ist?
Danke im voraus

Hallo,
Sie sollten hier unbedingt erst Ihren Mietvertrag prüfen ob es darin Regelungen zur Renovierungen gibt. z.B. Kleinreparaturen oder Schönheitsreparaturen mit Kostenübernahmen. Sicher wird der Vermieter, solange das Bad funktionstüchtig ist, nicht verpflichtet sein dieses zu renovieren. Sind Geräte im Bad defekt, muss üblicherweise der Mieter z.B die Kleinreparaturen im Einzelfall bis 75.-€ bzw. ca. 8% der Kalt-Jahresmiete tragen (Je nach Mietvertrag). Eine komplett Renovierung mit Kostenübernahme durch den Vermieter ist sicher Verhandlungssache. Da ein neues Bad in der Regel eine Wertsteigerung der Immobilie bedeutet könnte es sein das der Vermieter bei einer Kostenübernahme den Mietpreis erhöht um diese Kosten wieder zu erwirtschaften. Letztendlich ist vieles eine Verhandlungssache die man auf alle Fälle schriftlich fixieren sollte. Da ich kein Spezialist für Mietrecht bin sind alle Angaben ohne Gewähr und sollten im Einzelfall geprüft werden. Hier hilft sicherlich z. B. der örtliche Mieterbund. Wenn es um die Neuanschaffung der Badartikel geht, stehe ich gern wieder zur Verfügung. Viel Glück bei den Verhandlungen und Ausführungen :smile:

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Hallo,
mir ist deineFrage zu allgemein gestellt.
Meinst du renovieren= streichen/ Lampe/ Klopapier?
oder Sanierung = neue Wanne/ neues WC??

LG
A.K:

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Hallo Manatina,

das kann ich dir leider auch nicht beantworten.

Gruss Kerstin

Hallo Manatina,
soweit mir bekannt ist muß der Vermieter die
Renovierungskosten komplett tragen.
Nur bei kleineren Instandsetzungsarbeiten muß der
Mieter bis zu einem gewissen Betrag selbst zahlen.