Kostenübernahme bei 'erzwungenem' Umzug

Hallo an alle.

Folgende (zum Glück nur abstrakte) Situation.

In einem Mehrfamilienhaus wohnen Frau F und Herr H auf der gleichen Etage unmittelbar nebeneinander. Das Verhältnis wischen beiden Parteien war von Anfang an gespannt und gipfelt nun darin, dass Herr H Frau F mehrfach attackierte (verbal, aber auch mit Gartengeräten wie Spitzhacke oder Rechen). Im Garten wird Frau Fs Katze von H mit Steinen beworfen.

Ein Jahr hält Frau F die Attacken von H aus, bis sie sich schließlich entscheidet, auszuziehen (gleiche Wohnanlage, 5 Blocks entfernt, identische Wohnung).

Da ein Umzug immer mit Kosten verbunden ist und H ja nicht ganz unschuldig ist an diesem „erzwungenen“ Umzug, nun meine Frage:

Kann F von H anteilig Umzugskosten erstreiten?

Wie ist die Situation, wenn F den Nachbarn H wegen seiner Attacken bereits bei der Polizei angezeigt hat.

Vielen Dank für eure Antworten.
Slides-Only

Auch ein Hallo,

Hallo an alle.

Folgende (zum Glück nur abstrakte) Situation.

In einem Mehrfamilienhaus wohnen Frau F und Herr H auf der
gleichen Etage unmittelbar nebeneinander. Das Verhältnis
wischen beiden Parteien war von Anfang an gespannt und gipfelt
nun darin, dass Herr H Frau F mehrfach attackierte (verbal,

sorry, aber wie kann man „verbal“ eine Person mit Gartengeräten nötigen oder wurden die Gartengeräde als Drohung genutzt???

aber auch mit Gartengeräten wie Spitzhacke oder Rechen). Im

Garten wird Frau Fs Katze von H mit Steinen beworfen.

WEnn die Katze auf dem falschen Grundstück war, (wobei ich persönlich für solche Attacken gegen Tiere kein Verständnis habe), hat dann wohl die Katze widerrechtlich das Grundstück betreten, aber kein Fall für die Justiz.

Ein Jahr hält Frau F die Attacken von H aus, bis sie sich
schließlich entscheidet, auszuziehen (gleiche Wohnanlage, 5
Blocks entfernt, identische Wohnung).

Da ein Umzug immer mit Kosten verbunden ist und H ja nicht
ganz unschuldig ist an diesem „erzwungenen“ Umzug, nun meine
Frage:

Wieso ist Person H da nicht „ganz unschuldig“?

Hat Person F den Vermieter über die Einschränkungen/Belästigungen/Drohungen von Person H informiert und was hat der Vermieter da dann unternommen?
WEnn dem Vermieter dies nicht bekannt war, konnte er offensichtlich dagegen auch nichts unternehmen.

Kann F von H anteilig Umzugskosten erstreiten?

Realistisch tendiert die Aussicht auf Erfolg gegen 0, aber es mag vielleicht mit vielen Ausnahmen irgendwann und irgendwo ein Amtsgericht so etwas geurteilt haben, was aber dann vermutlich durch ein LG wiede kassiert wurde.

Wie ist die Situation, wenn F den Nachbarn H wegen seiner
Attacken bereits bei der Polizei angezeigt hat.

Dann ist es die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob gegen Herr H ein Strafverfahren eingeleitet wird; die Staatsanwaltschaft müsste prüfen, inwieweit öffentliches Interesse besteht.

Aber selbst dann ist H immer noch nicht verpflichtet, einen Umzug zu bezahlen und bei der fiktiv geschildterten REchtslage wird sich weder ein Staatsanwalt noch ein REchtsanwalt besonders beeilen.

Schönen Tag noch.

Hai!

hat dann wohl die Katze widerrechtlich das Grundstück
betreten, aber kein Fall für die Justiz.

Du meinst das Tierschutzgesetz gibt es gar nicht und ist nur ein
Gerücht.

Sachbeschädigung könnte einem auch noch einfallen …, nur weil mein
Auto auf deinem Grundstück ist darfst du es noch lange nicht mit
Steinen bewerfen.

Der Plem

Hallo.

WEnn die Katze auf dem falschen Grundstück war […]
hat dann wohl die Katze widerrechtlich das Grundstück
betreten

Falsch.

Freilaufende Katzen sind - je nach deren Anzahl und Region - zu tolerieren, auch im eigenen Garten.

Gruß
Christian