hallo,
ich werde vorraussichtlich eine auswärtige fortbildung ab november machen. habe mir deswegen ab november ein kleines möbliertes zimmer in der stadt gesucht. ich weiss das das arbeitsamt im rahmen des bildungsgutschein, welchen ich schon genehmigt bekommen habe, die kosten für die auswärtige unterbringung zahlt. aber wie ist es mit der kaution die ich für das zimmer zahlen muss? wird die auch vom amt übernommen??? immerhin bekomme ich die kaution ja vom vermieter wieder zurück wenn die fortbildung beendet wurde…
vielen dank für antworten und viele grüsse
gk