Kostenübernahme bei fristloser Kündigung wegen Eig

Hallo an Alle!

Mal eine rein hypothetische Frage.
Angenommen, ein Vermieter kommt Mitte des Monats zu einem seiner Mieter und sagt: „Sehr geehrter Mieter! Ich brauche diese Wohnung Zwecks Eigenbedarf zum Ende des nächsten Monats.“
Nun darf der Vermieter ja nicht einfach so die Kündigungsfristen außer acht lassen und müsste zähneknirschend diese einhalten (3/6/9 Monate) oder eine Ersatzwohnung bieten (so ich dieses richtig im Kopf habe. Ich setze jetzt einfach mal Voraus, dass es von Seiten des Mieters keinerlei Störung des Vertragsverhältnisses gab).
Wenn nun der Vermieter eine solche Wohnung anbietet und der Mieter umziehen muss, wer kommt dann für die Umzugskosten respektive Nebenkosten wie zum Beispiel Telefon auf?
Schließlich wird dem Mieter ja eine Art Pistole auf die Brust gesetzt.

Neugierige Grüße und schon einmal Dankeschön im Voraus
Michael Vogl

Hallo

wer zwingt denn den Mieter, diese Ersatzwohnung zu nehmen? Wenn er sie nicht will, muss der Vermieter eben entsprechende Fristen abwarten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Die Konditionen, zu denen der Mieter die Ersatzwohnung zu akzeptieren bereit ist, kann man dann halt aushandeln.

Gruß
T.

Wenn die Kündigung rechtswirksam ist (bitte auch die formale Wirksamkeit prüfen lassen!)und der Vermieter die Kündigungsfrist einhält, hat der Mieter keinen Rechtsanspruch auf Übernahme von Umzugs- oder sonstigen Kosten.
Willigt allerdings der Mieter ein, früher auszuziehen, kann er mit dem Vermieter verhandeln, ob und welche Kosten dieser übernimmt.