Hallo zusammen,
Ich versuche hier nun eine Frage zu stellen, welche sich recht spontan im Leben der Frau A. (nennen wir sie einfach mal so) ergeben hat.
Frau A. hat im Juli 2009 einen Antrag auf Kostenübernahme einer OP bei der KK in Heilbronn (Heilbronner Landkreis) gestellt.
In 3 Wochen soll Frau A. nun zu einem persönlichen Termin beim MDK in HN kommen.
Soweit so gut…
Zwischenzeitlich hat sich aber ergeben, dass die Familie von Frau A. aus dem Heilbronner Landkreis in den Rhein - Neckar - Kreis zieht und somit ab 1.9. nicht mehr die KK in HN zuständig ist, sondern die KK (gleiche KK nur andere Geschäftsstelle) in Heidelberg.
Was passiert nun, wenn nach dem MDK Termin Ende August die KK in HN ablehnt ?
Was passiert mit dem Widerspruch, kann dieser noch gestellt werden, obwohl ab 1.9. die andere Geschäftsstelle zuständig ist ? Oder verläuft sich das im Sand ?
Was passiert, wenn der MDK Ende August den Antrag genehmigt ? Zahlt dann automatisch die neue Geschäftsstelle auch (da ja gleiche KK nur andere Geschäftsstelle) ? Oder muss dort erneut der Antrag gestellt werden ?
Ich hoffe man konnte es verstehen was ich versucht habe zu erklären.
Und ich hoffe sehr, dass jemand eine Antwort weiß.
Viele Grüße
wolke