ich habe folgendes Problem:
Mein Auto wurde in einer Sammelgarage (wo keine STVo gilt und somit auch nicht die Polizei kommt) von meiner Nachbarin beschädigt. Ihr Schadensbild passt genau auf Meins.
Leider meldet sich die Fahrerin nicht und lässt sich auch nicht kontaktieren.Somit hat sie sich bisher noch nicht zum Vorfall geäußert.
Nun habe ich mich mit ihrer Versicherung in Verbindung gesetzt. Diese hat direkt eine VW Werkstatt und einen Vermietservice beauftragt, mein Auto zu reparieren und mir einen Ersatzwagen zu geben.
Nun mein Problem:
Die Dame hat sich ja noch nicht geäußert und keine Schuld zugegeben oder angefochten. Was passiert jetzt wenn ich mein Auto reparieren lasse (Ich erinnere nochmal: ihre Versicherung hat die Reparatur beauftragt) und Sie danach abstreitet der Täter zu sein. Bleibe ich dann auf den Kosten sitzen???
Hallo,
zunaechst…ist es richtig, dass Sie dier Versicherung
der gegnerischen Partei mitgeteilt haben, dass die
Verursacherin fuer Sie nicht auffindbar war ???
Es muss von Ihnen ausgegangen sein, also im Grund nach
weisbar, dass Sie versucht haben mit der Person die
Ihr auto geschaedigt hat Kontakt aufzunehmen…haben
Sie hierfuer Zeugen ???
Sie sollten Ihr Auto erst dann zur Reperatur zulassen
wenn die Person die Ihr Auto beschaedigt hat…dies
auch bestaetigt…entweder ihnen persoelich oder aber
gegenuber der Versicherung.
Die Versicherung…der gegnerischen Partei…muss solange
die Frau die das Auto beschaedigt hat noch warten mit den Reperatuerarbeiten an Ihrem PKW damit Sie spaeter
nicht in Schwierigkeiten geraten…darum sollten Sie
die Versicherung…nochmal antelefonieren oder anschreiben dass Sie den PKW erst dann zur Reperatur
frei geben wenn die Verursacherin zugegeben hat…und
zwar schriftlich ihnen gegenueber dass Sie den Schaden
verursacht hat.
bitte besprechen Sie mit der Versicherung Ihr Problem. Auf jeden Fall sollten Sie vorher das Schadensbild klar mit Fotos dokumentieren. Eventuell schickt ja die Versicherung erst mal einen Gutachter, um das Schadensbild zu prüfen.
Bis dies nicht klar mit der Versicherung geklärt ist, würde ich mit der Reparatur warten.
In der Regel schreibt ja die Versicherung den Versicherungsnehmer an um sich zu äußern. Vielleicht hat ja die Versicherung bereits die Antwort vorliegen.
Also grundsätzlich: Aus meiner Sicht ist es egal, ob der Vorfall in einer Sammelgarage passierte oder nicht. Wer einen Unfall verursacht und nichts unternimmt, begeht Fahrerflucht. Und das ist eine Straftat, die von Polizei/Staatsanwaltschaft von Amts wegen zu verfolgen ist.
Wenn es dir gelungen ist, die Versicherung der vermeintlichen Verursacherin zu bewegen, eine Werkstatt zu beauftragen, gehe ich davon aus, dass sie auch die Kosten übernimmt. Frei nach dem Spruch: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
das ist wirklich knifflig. Mir ist das selber auch schon passiert, daß die gegnerische Versicherung mir vor Ihrer eigenen Entscheidung ob überhaupt reguliert wird einen Leihwagen vor die Tür gestellt hat um dann der Werkstatt keine Reparaturfreigabe zu erteilen bevor Ihr eigener Versicherungsnehmer sich geäussert hat. Auf mein Nachfragen bei der Versicherung wie lange ich denn jetzt den Leihwagen benutzen dürfe teilte man mir mit „für die Dauer der Reparatur“. Ich würde also mit der Versicherung sprechen ob aus Ihrer Sicht nichts gegen eine Regulierung Ihres Schadens spricht oder wie der Stand der Dinge ist. Wenn sich das dann alles etwas „wackelig“ anhört würde ich lieber zum Anwalt gehen und ggf. den Leihwagen zurückgeben. Vorher Beweise sichern, falls sich der Verursacher herausredet bzw. ein Verschulden abstreitet.
Also wenn dass so klar ist und die Frau nix von Schuld wissen will, dann bleibt nur die Polizei und zwar sehr zügig, wenn sie den Schaden schon hat reparieren lassen dann gibt es vielleicht kein Spur mehr und dann bleiben Sie auf den Kosten schlicht sitzen.
Hm woher weisst du wo deine Nachbarin versichert ist?
Also im Normalfall schickt die Vers. einen Anhörungsbogen an ihren Vertragspater (also deine Nachbarin) bevor sie irgendwelche Leistungen zusagt. ich meine sonst könnte ja jeder sagen xy hat mein Auto beschädigt nu zahlt mal.
Sollte das hier nicht passiert sein hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung was passiert wen sie nachträglich abstreitet.
Was steht den im Schreiben der Versicherung? Ist das eine verbindliche ZUsage für die Reparatur oder soll erst ein Kostenvoranschlag gemacht werden?
ich kann hier leider nicht weiterhelfen. Normalerweise kenne ich das so, dass die Versicherung an den Versicherungsnehmer ein Schadensformular schickt, welches dann ausgefüllt werden muss. Deckt sich die Aussage mit deiner, wird reguliert.
Was in deinem Fall passiert, sollte sich die Versicherungsnehmerin quer stellen, weiß ich leider nicht.
wenn die gegn. Haftpflichtvers. nach Schadenmeldung der Anspruchstellerin das Geschilderte veranlasst, ist es m. E. deren Bier, wenn sich die Sachlage hinterher anders darstellen sollte.
Das ist nicht dein Problem. Du beauftragtest ja nix und bezahlst auch nix.
Mein Tipp wäre noch: erstatte gegen die Nachbarin Strafanzeige wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls und unerlaubter Entfernung vom Unfallort und zwar bevor die Rep. an deinem Auto ausgeführt wird (Beweissicherung).
einen Nachweis über die Verursachung muss man in der Regel bringen.
Aber wenn der VR einen Kostenübernahme zusagt - was er ja durch sie Beauftragung bzw. Freigabe für die WS getan hat - sollte das ganze nicht mehr strittig werden.
die vermutliche schadensverursacherin kannst du nicht erreichen, kennst aber ihre versicherung? klingt merkwürdig…
sollte dein fahrzeug ohne schadensgutachten repariert werden und die versicherungsnehmerin streitet im nachhinein alles ab, ist der abgleich der unfallschäden nicht mehr möglich. dann kann es sein, dass die gegnerische versicherung die zahlung verwehrt.
dein vorteil: die gegnerische versicherung hat die rep. beauftragt. hast du eine verkehrs-rechtschutz?
bin verwirrt, kann so nicht mehr dazu sagen. maxxler71