Hallo zusammen, wir haben eine neue Wohnung von einem Bauträger gekauft und hatten nun vor Übergabe der Wohnung einen Wasserschaden. Übergabetermin wäre der 31.7. gewesen, neuer Termin ist nun Ende September. Zum Glück hatte wir unsere Wohnung erst zu Ende August gekündigt und konnten diese sogar noch bis Ende Sept verlängern.
Nun haben wir diverse Rechnungen an den Bauträger gestellt, u.a. die Miete für August. Diese Kosten sollen nun nicht übernommen werden, da der Bauträger nur zahlt, wenn wir ihm nachweisen, dass wir bereits per Ende Juli gekündigt haben, da wir die Miete ja sonst auch ohne Schaden gehabt hätten.
Ist das rechtens?
Liebe Nicole,
leider bin ich hier nicht der richtige Ansprechpartner.
Es geht hier nicht um Grundstücks- oder Liegenschaftsrechtliche Fragen.
Außerdem ist das sehr speziell. Ich glaube, dass du einen Anwalt benötigst. Aber mache dich vorher schlau, wer auch tatsächlich in der Materie gute Kenntnisse hat.
Gruß Geoli
Hallo Nicole,
dieser Sachverhalt gehört nicht zum öffentlichen Baurecht und berührt nicht mein Fachgebiet. Hier hilft sicher nur Haus und Grund, ein Mieterbund oder ein Anwalt.
Schadensersatz wegen verspäteter Fertigstellung bzw. Übergabe zu bekommen ist schwierig. Ihren Anspruch müssen Sie unbedingt durch einen Rechtanwalt prüfen lassen. Dieser soll auch prüfen, ob eine Gebäudeversicherung bzw. die Bauwesen Versicherung für den Schaden aufzukommen hat. Ist vom Bauträger keine Bauwesen Versicherung abgeschlossen worden, trägt er in der Regel das Risiko. Ihr Kaufvertrag spielt auch eine große Rolle. Haftungen können für solch einen Fall im Vertrag ausgeschlossen werden. Ich kann also leider keine genaue Auskunft geben. Das Argument des Bauträgers ist jedoch nicht richtig. Prüfen Sie ob der Bauträger versichert ist.
Da Ihr erst Ende August gekündigt habt, könnt Ihr dem Bauträger auch die Mietkosten für diesen Monat nicht in Rechnung stellen. Das wäre nur für den Monat September möglich, da Ihr ja wegen des Wasserschadens die alte Wohnung einen Monat länger nutzen müsst.
das ist eine Frage, die ziemlich heikel ist.
Wenn ich an Ihrer Stelle wäre würde ich folgendes tun.
1.) Ich würde mir vom „Vermieter“ bestätigen lassen, das die Wohnung zum Ende August gekündigt worden war!
2.) Ihr seit am längeren Hebel, denn ihr müsst ja noch irgendwann auch noch eine Abschlussrechnung bekommen und bezahlen…
Davon würde ich alle mir entstandenen Kosten abziehen!
Dann müsste der Bauträger klagen, wenn er der Meinung ist, das die Einbehalte unverhältnismäßig sind, oder nicht durch ihn, bzw. seine Firmen etc. verschuldet wurden.
Zu diesen Kosten könnte man evtl. auch noch Reisekosten zwischen Arbeitsstätten und alter Wohnung ( falls weiterer Weg als von der Neuen etc…) addieren…oder ähnliches.
Wäre aber vermutlich ganz gut, sich anwaltlichen Rat einzuholen, denn diese Frage fällt eigentlich nicht in meine Gebiet.
Deswegen schreibe ich auch nur, wie ich es für mich machen würde.
Schadensersatz kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Generell gilt jedoch, dass ein konkreter Schaden vorliegen muss und der Verursacher klar sein muss.
Hallo Nicole,
SORRY, das ist kein Problem aus dem öffentlichen Baurecht, wofür ich eingetragen bin. Mietrecht, Schadenserstzforderungen, Versicherungsrecht o. ä. werden i. d. R. nach dem BGB abgehandelt.
M. E. ist aber die Grundauffassung des Bauträgers rechtens. Ein eingeforderter Schaden muß auch tatsächlich vorher vorliegen und nicht nur fiktiv entstanden sein.
Ggf. sollte aber hier ein Rechtanwalt eingeschaltet werden, und eine Schadensersatzforderung (nach höhe des wirklich entstandene Schadens) per Gericht durchgesetzt werden.
Es ist auch abzuklären, ob der Bauträger eine Mitschuld am Wasserschaden hat oder ob die Bauträgerversicherung/Gebäudeversicherung für den Gesamtschaden einsteht und dann deine Forderung z. B. über diese Versicherung (teil)abgegolten werden könnte.
Hallo,
Sie hatten die alte Wohnung gemietet bis Ende August. Die Miete hätten Sie auch zahlen müssen, selbst wenn Sie in die neue Wohnung am 31.7. eingezogen wären. Somit ist es richtig, daß Sie diese Kosten nicht in Rechnung stellen können.
Viele Grüße
Halo Nicole
vorerst sorry für die späte Antwort. War im Urlaub.
Ich kann dir keine Antwort geben da dies eine juritische Frage ist. Hier kann nur ein Anwalt helfen.
Gruß Güni27