Zum 30.04. gebe ich eine selbständige Tätigkeit auf, da ich in ein Angestelltenverhältnis wechsle. Da ich unter der relevanten Einkommensgrenze bleibe, steht auch ein Wechsel von einer privaten in die gesetzliche Kasse an.
Folgender Sachverhalt steht jetzt an: Ich würde mir gerne ein Zahnimplantat machen lassen. Das ist meines Wissens prinzipiell ja eine längerfristige Angelegenheit. Falls ich jetzt noch in diesem Monat tätig werden würde, so dass Kostenvoranschläge noch an die private Kasse gehen, muss die dann für den gesamten Zeitraum der Behandlung die Kosten übernehmen, oder ist das zum 01.05. direkt dann Sache der gesetzlichen Kasse und es gibt kaum Geld dazu?