Kostenübernahme bei Wechsel priv. in ges. K-Kasse

Zum 30.04. gebe ich eine selbständige Tätigkeit auf, da ich in ein Angestelltenverhältnis wechsle. Da ich unter der relevanten Einkommensgrenze bleibe, steht auch ein Wechsel von einer privaten in die gesetzliche Kasse an.

Folgender Sachverhalt steht jetzt an: Ich würde mir gerne ein Zahnimplantat machen lassen. Das ist meines Wissens prinzipiell ja eine längerfristige Angelegenheit. Falls ich jetzt noch in diesem Monat tätig werden würde, so dass Kostenvoranschläge noch an die private Kasse gehen, muss die dann für den gesamten Zeitraum der Behandlung die Kosten übernehmen, oder ist das zum 01.05. direkt dann Sache der gesetzlichen Kasse und es gibt kaum Geld dazu?

Morgen,

die private Versicherung zahlt nur so lange wie du auch wirklich dort fersichert bist, genauso auch die GKV.

Es reicht def. nicht aus nur die Kostenvoranschläge einzureichen, bei Versicherungsende ist auch Ende mit der Zahlung.

So nun zur GKV, da bekommst du nur einen Zuschuss, für die Suprakonstuktion (Krone, Brücke etc.) die eigentliche Implantation also die Op, mit deren Begleitleistungen sind komplett privat da bezahlt die GKV nichts hinzu.

Aber möglicherweise arbeitet dein Zahnarzt mit einer Abrechnungsgeselschaft die dir eine sehr günstige Ratenzahlung ermöglicht falls Bonität vorhanden ist.

Gruß