Kostenübernahme bei Wohnungsrückgabe

Hallo zusammen,

vor 3 Monaten sind wir aus unserer Wohnung samt Hund ausgezogen. Der Hunde hat leider zwei Zargen beschädigt- GANZ WICHTIG - ABER NICHT DIE TÜREN. Die Türen samt Zargen waren zu diesem Zeitpunkt 7 Jahre in der Wohnung und wir haben Sie davon 2 Jahre lang genutzt. Jetzt will der Vermieter das wir gleichzeitig die Türen ersetzen, weil es logischer Weise, einen Farbunterschied gibt, wenn nur die Zarge ausgetauscht wird. In meinen Augen fällt der zusätzliche Austausch der einwandfreien und unbeschädigten Türen, unter einer Schönheitsreparatur die uns nicht interessiert und der Vermieter tragen muss. ODER?

Das sind nach meinem Rechtsgefühl keine Schönheitsreparaturen, weil der Vermieter einen Anspruch darauf hat, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Aber habt Ihr denn keine Haftpflichtversicherung? Normalerweise treten die für solche Schäden ein und klären auch die Haftung erstmal ab. Dann müsst Ihr Euch um nichts mehr kümmern. Ansonsten würde ich zu einem Mieterverein gehen und klären lassen, was Ihr wirklich leisten müsst und was nicht.

Hallo und guten Morgen,

also, ich bin kein Experte, aber ich würde es genauso sehen, dass die Türe unter Schönheitsreparaturen fällt, da sie mehrere Jahre alt ist. Wie das allerdings im schlimmsten Fall die Richter sehen würden, da bin ich überfragt.

Grüße

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