Hallo,
es ist bei extremem Übergewicht (BMI 58) ein Magenballon notwendig,
dieser soll in einer „Privat-Klinik“ eingesetzt werden, weil diese diesen
Eingriff wohl sehr oft macht und deshalb (vermeintlich) sehr viel
Erfahrung hat.
Ein Antrag auf Übernahme der Kosten durch die BARMER wurde abgelehnt.
Person A solle zunächst Ernährungsberatung, Reha (hat A schon
gemacht), besondere Programme für Übergewichtige (sind in der REHA
durchgeführt worden) usw. machen, A hat bereits Weight Watchers und
alle möglichen anderen Wege versucht, hat Sport gemacht (soweit
möglich), macht momentan Walking, Schwimmen - mehr geht nicht
momentan.
A müßte außerdem in eine Klinik für den Magenballon-Einsetzung die
„von der Krankenkasse anerkannt und die Kostenübernahme-Zusage hat“.
Hat A einen Anspruch auf die Erstattung der den Teil der
Summe, die dieser Magenballon in einer „zugelassenen“ und von der
BARMER anerkannten Klinik gekostet hätte. Also wenn es jetzt (nur ein
Beispiel) hier in der Klinik 1.000 EURO kostet und in einer
„zugelassenen“ Klinik 500 EURO, würde A dann diese 500 EURO von der
BARMER erstattet bekommen müssen.
Die BARMER lehnt kategorisch alles ab mit dem Verweis, erst einmal
müsse „alles andere“ ausgeschöpft sein.
Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, Vergleiche oder ähnliches dazu.
Der Magenballon ist unbedingt erforderlich, sagt auch der Arzt, damit
zunächst einmal ein Teil des Gewichtes runter geht.
A nimmt bereits Herzmedikamente usw.
Wäre dankbar für jeden Tipp oder Hinweis -bitte nicht schreiben:
ABNEHMEN wäre die Lösung, oder sonstige üblichen Kommentare!!!
Danke
Grüße
Marie