Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung

Als Wiedergutmachung wegen häuslicher Gewalt (2002) hatte mir mein Ex-Mann in Form einer Vereinbarung, die wir beide 2008 unterscheiben haben, eine Grundstücksschenkung versprochen und sich bis heute nicht darum gekümmert. Nun wollte ich zur Geltendmachung einen Anwalt beauftragen.

2002 lief der RS-Versichungsvertrag auf meinen Ex-Mann, 2008 hatte ich bei der gleichen Versicherung einen eigenen Vertrag.

Nun lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab, da das Ereignis 2002 war. Meiner Meinung nach geht es aber um die Vereinbarung aus 2008.
Wer kann mir dazu Auskunft geben.

Die Ablehnung ist leider berechtigt, denn die Rechtslage (auslösendes Element) hat sich 2002 geändert. Ich würde es mit Kulanzantrag versuchen.
MfG Dr. Schamberger