Herr X bewohnt mit seiner Lebensgefährtin seit 12 Jahre eine Wohnung. Eines Tages will Frau X das fenster schließen, aber die Mechanik streikt, d.h. das Fenster lässt sich nicht mehr schließen. Die beiden sagen dem Hausmeister bescheid, dieser kommt auch am nächsten Tag mit den Worten „Herr S von der Firma R hat keine Zeit, deswegen mache ich das“, baut einen neuen Griff ein mit den Worten „… das ist ein bekanntes Problem bei den Teilen, das ist wohl da ein Materialfehler.“ und ölt die gesamte Mechanik. Das ganze dauert keine 5 Minuten.
Etwa einen Monat später bekommen die beiden Mieter eine Rechnung vom Vermieter zugesendet, wo sie etwa 55 € bezahlen sollen, es handelt sich um die Rechnung des Herrn S von der Firma R, in der der Fenstergriff aufgeführt war sowie der Austausch dessen.
Nun die Fragen: Müssen die Mieter in diesem Fall die Firmenrechnung zahlen, wenn doch der Hausmeister die Reparatur durchführte und dieser bereits durch die Nebenkosten mit finanziert wird ? Müssen sie überhaupt den Fenstergriff zahlen, oder gilt dieser als Verschleißteil ? Was ist mit der Mechanik, die müsste ja auch mal alle paar Jahre gewartet (geölt) werden. Ist dies Sache des Mieters oder des Vermieters ?
Zusatz: Die beiden haben in Ihrem Mietvertrag die Klausel mit den Kleinreparaturen (150 DM also etwa 75 €).