Hallo , Zusammen
Angenommen , ein ausländischer Mieter war im Sommer 2007 nicht in Deutschland.
Als er nach Deutschland zurückkam , gab es Schaden an der Tür.
(der Vermieter sagte ,dass der Schaden an der Tür durch Gewalteinwirkung von außen
passiert wäre.Aber er weiß nicht , wie es passiert ist.)
Er hielt es nicht für Schlimmes , weil er gar kein Problem mit dem Abschließen hatte.
Deswegen hat er dem Vermieter den Schaden nicht mitgeteilt.
Er hat zum 01.01.2009 das Zimmer gekündigt.
(Bei Übergabeprotokoll steht , dass der Schaden dem Hausverwaltung abgeklärt wird.)
Nach seinem Auszug wurde die Tür notdürftig repariert ,
weil die Nachmieterin bemängelte dass die Tür
schwer / nicht abschließbar sei. Das hat 50 Euro gekostet.
Die Kosten will der Vermieter von der Kaution ab , die er vom Vermieter
noch nicht zurückbekommen hat , weil er noch die Hälfte des Kostens
für die neue Tür/die Reparatur bezahlen soll (der Vermieter meint , durch
das dauernde benutzen der schon defekten Tür wird der Schaden schnell größer.)
, wenn die Hausverwaltung oder die Versicherung ablehnt , die Kosten zu übernehmen.
(Der Schaden ist bei Versicherung eingerichtet.)
Seine Fragen sind ,
1.Muss er die notdürftige reparaturkosten tragen , obwohl im Vertrag gar nicht
vorgeschrieben ist , wer für die Kleine Reparatur haftet und sie nach seinem
Auszug repariert worden ist?
- Muss er die Hälfte der Kosten für die neue Tür/die Reparatur bezahlen ,
wenn die Versicherung ablehnt , die Kosten zu übernehmen?
Danke im Voraus.