Kostenübernahme durch Hausrat?

Folgender Sachverhalt:
Gemietetes Schwedenhaus, zwei Stockwerke. Es besteht eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung. Nun ist im oberen Stockwerk das Schloss der Balkontür defekt. Da diese Schlösser nicht mehr gebaut werden, bekommt man keine Ersatzteile dafür. Es müsste also eine neue Tür eingebaut werden.
Frage:
Übernimmt meine Hausrat den Schaden oder wohl doch eher die Haftpflicht?

Hallo,

verstehe ich es richtig das es sich um das Wohnhaus handelt worin Sie ständig wohnen und nicht um ein Schwedenhaus welches Sie für Ferien gebucht haben?

Falls dies so richtig ist wird weder Ihre Hausratversicherung, noch Ihre Haftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommen. Die Hausrat ist nur für Ihren Hausrat (Möbel, Kleidung, Vorräte usw.), die private Haftpflichtversicherung deckt zwar Schäden gegenüber Dritten, jedoch sind Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenen Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, gepachtet, geleast … hat.
Sorry, das ich keine bessere Antwort für Sie habe.

dennoch viele Grüße
Evelyn Doderer

Die Balkontür zählt nicht zum Hausrat.
Und auch dieser ist i.d.R. nur gegen Einbruch, Feuer und Wasser versichert.
Falls ein Dritter das Schloss beschädigt hat, kommt u.U. seine Haftpflichtversicherung dafür auf.

Hmmm…hatte heute Vormittag bereits geantwortet, hat aber scheinbar nicht funktioniert. Dann tippe ich es halt nochmal…

In der Regel ersetzt die Hausratversicherung Schäden durch

  • Brand / Explosion, was aber wohl kaum schadensursächlich sein dürfte
  • Leitungswasser (Rohrbruch usw.), wohl auch eher unwahrscheinlich
  • Sturm / Hagel, auch eher unwahrscheinlich
  • Einbruch: war denn ein Einbruch(sversuch) ursächlich? Dann wäre es eine Sache für die Hausratversicherung, anderweitig nicht weil kein versichertes Risiko betroffen ist.
    Die Privathaftpflichtversicherung wiederum leistet nicht für Sachen, die gemietet, geliehen oder gepachtet wurden. Ggfs. (je nachdem bei welcher Gesellschaft der Vertrag besteht, wie lange der Vertrag schon unverändert besteht) besteht im Rahmen der Haftpflicht Versicherungsschutz für sogenannte Mietsachschäden. Ich würde mal beim Versicherer nachfragen, ob in deiner Haftpflicht Mietsachschäden abgedeckt sind.

Hallo,

die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn dem Verursacher ein Verschulden anzurechnen ist, das sehe ich nach deiner Beschreibung nicht.
Warum ist das Schloss denn defekt? Bei einem Einbruch- oder Sturmschaden sollte die Hausratversicherung aufkommen, bei Altersverschleiß zahlt sie nicht. Das wäre zu prüfen, sonst ggf. mal mit dem Vermieter verhandeln.

Gruß Angelika

So einfach ist das nicht zu beantworten. Die Hausratversicherung kommt in keinem Fall infrage, es sei denn die Tuer wäre nach einem Einbruch defekt. Die Haftpflichtversicherung kommt nur dann für den Schaden auf, wenn ein Zusatzbaustein in der Haftpflicht mitversichert ist : Schäden an gemieteten Sachen sind nämlich eigentlich nicht versichert - können aber in manchen Policen mitversichert sein. Dann ist natürlich noch die Frage, wodurch das Schloss beschädigt wurde. Nur wenn Du dafür verantwortlich bist, besteht auch eine Haftung !

Ich hoffe das hilft Dir weiter !

Gruß Checker

Hallo tklein9360,

durch was ist der Defekt entstanden? Alter und Abnutzung oder durch Ihr Zutun?

Kurze Info zu den beiden Versicherungen:
Hausratversicherung -> bezahlt nach einem versicherten Schaden (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch-Diebstahl) Ihre EIGENEN beschädigten oder gestohlenen Sachen zum aktuellen Neupreis, unabhängig vom Alter.
Haftpflichtversicherung -> deckt Fremdschäden, für die Sie HAFTBAR gemacht werden können, z.B. wenn in einer gemieteten Wohnung beim Auszug eine Türe durch unachtsames Transportieren von Schränken beschädigt wird. Nicht versichert ist normaler Verschleiß oder Abnutzung durch normalen Gebrauch, z.B. Laufstrassen auf Teppichen.
Die Haftpflicht prüft immer, ob man haftbar gemacht werden kann und zahlt ggf. eine Entschädigung, die immer dem ZEITWERT entspricht.
Sollte die Türe durch Sie beschädigt worden sein, so wird grundsätzlich NUR das Schloss zum Zeitwert (oder den Reparaturwert, wenn diese niedriger ist). Dass das beschädigte Teil nicht mehr gekauft werden kann, beeinflusst die Zahlung nicht und berechtigt nicht, die unbeschädigte Tür mit auszutauschen. Klassisches Beispiel: Grüner Zaun, 3 Stäbe beschädigt, es gibt nur noch weiss als Ersatz und nur die 3 werden bezahlt.
So ist das Gesetz.

Alles Gute,
M