Hallo,
nehmen wir an, Person A ist bei der Postbeamtenkrankenkasse privat versichert. Person A hat vielerlei chronische Beschwerden und ist schon älter. Bisher hat
Person A als Magenmedikament (welches er dringend benötigt) IMMER das
Original-Präparat NEXIUM vom Arzt verschrieben bekommen.
Bis plötzlich vor ein paar Monaten sich die o. a. Krankenkasse geweigert hat, nun die Kosten für Nexium zu übernehmen und hat auf „billige“ Medikamente verwiesen. Person A dachte, nun gut ist ja egal wie das Medikament nun heißt und hat die „Ersatz-Mittel“ geschluckt. Ist ihm aber überhaupt nicht bekommen, weil Wirkung fast gleich Null und wurde auch so nicht gut vertragen.
Nun hat Person A bei o. a. Privat-Kasse nachgefragt und es wurde ihm gesagt, wenn der Arzt AUSFÜHRLICH und aus medizinischer Sicht das entsprechend begründet, übernimmt man das evtl. im Rahmen einer Einzelfall-Entscheidung.
Der Arzt hat ein sehr ausführliches Attest geschrieben, welches Person A bei seiner PK eingereicht hat.
Nun kam heute die Antwort an Person A, in der die o. a. PK schreibt, dass sie die Kosten für das Medikament Nexium NICHT übernehmen will, eine nähere Begründung würde irgendwann folgen, denn momentan sei zuviel zu Arbeit da und man hätte keine Zeit…
WIE kann Person A erreichen, dass die Private-KV das Medikament Nexium kostenmäßig komplett übernimmt, der Kostenunterschied ist schon SEHR groß, zwischen Ersatz- und Original-Präparat und kann von Person A nicht auf
Dauer getragen werden.
Wer irgendwelche Gerichtsurteile, Entscheidungen, Links oder Tipps und Hinweise hat:
Person A wäre wirklich froh für jegliche Hilfe.
DANKE
Grüße
Marie