Kostenübernahme einer ICSI bei PKV / GKV

Hallo an alle,
ich habe eine sehr spezielle Frage und hoffe auf Hilfe aus euren Reihen.
Wir planen in Kürze eine ICSI vornehmen zu lassen, haben diesbezüglich aber größte Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Ich (Frau) bin privat krankenversichert, mein Mann hingegen gesetzlich. Da er aber der Verursacher der Kinderlosigkeit ist, zahlt meine private Krankenversicherung nun NICHTS! Die GKV meines Mannes hingegen übernimmt 50% seiner Behandlungskosten, die bei ca. 2000 € liegen.
Bei der Frau hingegen fallen Behandlungen und Medikamente in Höhe von ca. 5000 € an, die wir laut Aussage der PKV vollständig alleine tragen müssen, da ja der Mann der Verursacher ist.
Haben im Netz schon viele verschiedene Urteile und Aussagen gelesen, allerdings war dort immer entweder der Mann bei PKV oder die Frau der Verursacher.
Kann uns irgendjemand weiterhelfen oder uns zumindest jemanden nennen, der sich auf solche Fragen spezialisiert hat? Denn auch Anwälte für Medizinrecht in Patientenvertretung sind in D recht rar, mussten wir leider feststellen!
Herzlichen Dank schon im Voraus!

Hallo,
bei der PKV gilt das Verursacherprinzip, sprich: wer ist die „erkrankte“ Person. Ist diese nicht PKV-versichert: keine Leistungen. Ist die betreffende Person PKV-versichert…grundsätzlich volle Kostenübernahme (wobei eine - mögliche - Kostenbeteiligung der GKV natürlich gern gesehen ist…) Für die GKV gilt dieses Prinzip nicht, aber 50%…Da gibt es, nach meiner Kenntnis keinen (auch rechtlichen) Ausweg. PKV und GKV haben Recht! Wir leben halt in einem Rechts- aber nicht in einem Gerechtigkeitsstaat…Mit Glück ist die Frau Beamtin?? Beihilfe?? Ansonsten bliebe nur evtl. Möglichkeit den Steuerzahler zu belasten…
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnli…
Bitte Vorsicht: Mir ist nicht bekannt ob und inwieweit die Kosten durch das Finanzamt anerkannt werden
Grüße J.K.

Da hier zwar Versicherungsleute, aber keine Reproduktionsmediziner unterwegs sind, wäre es sicher hilfreich gewesen (und hätte auch mehr Antworten gebracht), diesen auch noch englischen Begriff etwas zu erläutern.

Versicherungsrechtlich dürften beide KV-Systeme auf der sicheren Seite sein. Die Leistungen der GKV sind vom Gesetzgeber als wirtschaftlich und zweckmäßig definiert und lassen daher Leistungsbegrenzungen und Ausschlüsse in erheblichem Umfang zu.

Und was die PKV betrifft, muss ich davor warnen, die Aussage von Joerg Koenig so zu interpretieren, dass jede PKV in jedem Tarif in jedem Fall immer anstandslos alles zahlt, was irgendwie Erfolg verspricht. Jede PKV, die ich kenne, hat gerade in diesem Bereich der Medizin ihre Leistungsgrenzen.

siehe auch:

http://www.kup.at/kup/pdf/6581.pdf

http://www.kinderwunsch-anwalt.de/tag/icsi-pkv-kuens…

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M610-K…

Viel Glück

Hallo Grabowski,

lassen Sie sich hier nicht irreführen. Die Leistungen der PKV hängen vom jeweiligen Tarif ab. Daher kann man keine klare Auskunft erteilen, ob diese Leistungen bei jedem Versicherungsunternehmen bzw. Tarif versichert sind. Am besten fragen Sie Ihren Versicherungsbetreuer, oder Sie lesen einmal Ihre Vertragsbedingungen.

Beste Grüße!

Die PKV wird nicht übernehmen, wenn der Verursacher ganz klar der GKV-Versicherte ist (Verursacherprinzip).