Kostenübernahme Energieausweises

Moin zusammen,

ich habe eine ganz kurze und knackige Frage.

Muss die Eigentümergemeinschaft für die Kosten der Erstellung des Energieausweises aufkommen, wenn eine Partei ihre Wohnung verkaufen will?

Vielen Dank im voraus.

Gruß Ahnzi

Hallo,
da der Ausweis für das ganze Haus erstellt werden wird. Ja.

Eventuell ergibt sich daraus ein Sanierungshinweis etc. Somit hat auch jeder einen Vorteil. So teuer kann es nicht sein.

Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

danke für Deine Antwort.
Sind die Miteigentümer verpflichtet zu bezahlen, oder können sie sich dagegen sperren?

Gruß Ahnzi

Muss die Eigentümergemeinschaft für die Kosten der Erstellung
des Energieausweises aufkommen, wenn eine Partei ihre Wohnung
verkaufen will?

So erstmal nicht, nach einem evtl. Mehrheitsbeschluß in der Eigentümerversammlung dann aber schon.
Die eine Partei kann die Wohnung auch ohne Energieausweis verkaufen, wenn der Käufer einverstanden wäre. Ansonsten gibts den Energiepass im Internet schon ab 25,- Euro, ist eh nur ein „Papiertiger“…

http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__16.html
Absatz 2 spricht da eine andere Sprache.
Dein Tipp kann so was von „nach hinten“ losgehen, da träumst du von.

vnA

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…es kann im notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden, daß der Käufer auf den Energiepass verzichtet und Dein Gesetztstext bleibt theoretischer Natur!

Der Notar beurkundet bei euch einen Gesetzesverstoß? Ok, unser Notar nicht, dann wäre er nämlich uU haftbar.

vnA

…bitte ließ diesen Absatz 2 des Gesetzestextes nochmals genau und in Ruhe durch, dann erkennst Du den Spielraum, der da drin steckt. Ein Notar beurkundet immer nur legales, Mögliches.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Für mich ist das leider noch nicht endgültig geklärt.

Wir sind ein Haus mit 4 Parteien. Wir wollen verkaufen, drei Parteien nicht. Ein Umlaufbeschluss wird nicht zustande kommen. Die nächste Eigentümerversammlung wird frühestens im November stattfinden um die einfache Mehrheit zu bekommen.

Der bedarfsgerechte Energieausweis, der für unsere Immobilie (BJ 1964) erstellt werden muss, soll ca. 1.000 EUR kosten und wird 10 Jahre Gültigkeit haben.

Es muss doch eine Verordnung oder Urteile geben, die von vornherein festlegen, dass solche Energieausweise zwingend von der Eigentümergemeinschaft getragen werden müssen!!?? Ohne Beschluss!!

Im schlechtesten Fall muss jeder Eigentümer seinen „eigenen“ Energieausweis erstellen lassen, weil Mehrheiten aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kommen. Das ist doch absurd!!!

Viele Grüße

Bernd

Hallo,
wenn nur Ihr alleine Eure Wohnung verkaufen wollt, warum nehmt Ihr
dann nicht die günstigste Variante für 35,- Euro unter
express-pass.de ? Einfach ausfüllen, 35 Stutz bezahlen und fertig ist die Laube.

Hallo,

wenn ich recht informiert bin, ist es verpflichtend bei älteren Immobilien eine bedarfsgerechten Energieausweis erstellen zu lassen.

Liege ich falsch?? Wäre auf jeden Fall schön!!

Gruß Ahnzi

§16 Abs.2 EnEV
„… hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens …“
„hat zugänglich zu machen“ sagt dir bei genauem, ruhigem Lesen was?

http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__17.html Absatz 2 führt aus bei welchen Gebäuden der 30€ „Verbrauchsausweis“ zulässig ist.
Für andere Gebäude gilt nur der "Energiebedarfsausweis. Und der ist ein paar Euro teurer. Nähere Erläuterungen zu §17 siehe: http://www.energy-minimizer.de/Energieausweis_Verbra…

vnA

…ok für Dich nochmals - hier ist es „versteckt“:
„…nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat.“

In Gesetzestexten steht nicht eine Silbe zufällig drin!

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und vor den von dir zitierten Worten steht das Wort „spätestens“. Dies bedeutet, dass du als Verkäufer den Energieausweis vorlegen musst, auch wenn es vom Käufer nicht verlangt wird, aber spätestens dann, wenn es verlangt wird. Wie du schon sagtest: In Gesetzestexten steht nicht eine Silbe zufällig drin! .

vnA

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…ok, da ich auch kein Jurist bin, stimme ich Dir da so zu, was den Gesetzestext angeht.
Meine eigenen Erfahrungen beruhen da auf folgende Textpassage, wie sie ein staatlicher Notar bei uns in den Kaufvertrag geschrieben hat:

„Der Veräußerer erklärt, nicht im Besitz eines (gültigen) Energieausweises gemäß § 16 EnEV 2007 zu sein. Der Erwerber verzichtet auf dessen Vorlage und Übergabe, wobei ihm bekannt ist, dass auch Mietinteressenten die Vorlage eines solchen Energieausweises
verlangen können.“

Damit war das Thema Energiepass bei diesem Immobilienkauf gegessen!

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Der Notar wird möglicherweise wissen was er beurkundet. Bei uns findest du keinen Notar, der soetwas in eine Urkunde aufnehmen würde (leider)

vnA *der von den Energieausweisen rein gar nichts hält*