Hi,
Das machen die von mir erwähnten Empfehlungen des Deutschen
Vereins.
Genau, das sind, wie du selbst sagst, Empfehlungen.
Keine Behörde ist daran gebunden.
Haloo? Die Bundesagentur hat diese"Empfehlungen" offiziell anerkannt!!! (BA 21.23)Demnach sind es keine Empfehlungen für Agenturen mehr. Deutlicher geht es doch nun wirklich nicht mehr.
gibt es Menschen die Anspruch auf eine Krankenkostenzulage haben,
wenn sie dort nicht erwähnt wird.
Das kann durchaus sein.
Das kann nicht durchaus sein, das ist so.
Dazu gibt es die von mir höchstrichterlichen Entscheidungen
als Grundlage.
Du bist höchster Richter? (SCNR).
Aber Sachbearbeiter halten sich an ihre Richtlinien und was da
nicht drin steht gibt es nicht.
Ja, Sachbearbeiter halten sich an ihre Richtlinien, weil es
ihnen von ihrem Dienstherrn so vorgegeben wird!
Ja, das sollen sie auch. Mache ich auch. Aber es gibt auch Dinge außerhalbe der Richtlinien.Sich nur an Richtlinien zu halten ist falsch.
Vergessen wird, dass die
Argenturen nach dem SGB I auch eine Aufklärungspflicht haben.
Dazu gehört auch über Mölichkeiten aufzuklären.
Agenturen sind für ALG2-Empfänger da. Das dürfte in diesem
Fall nicht zutreffen. Hier dürfte das Sozial- bzw.
Grundsicherungsamt zuständig sein. Dies nur mal so am Rande.
Ok, auch das Grundsicherungsamt hat diese Pflicht und auch alle anderen Ämter.
Letztlich ist es so, dass Sachbearbeiter sich an ihre
Richtlinien halten; sie können auch mal im Einzelfall eine
abweichende Entscheidung treffen. Ansonsten besteht die
Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und dann evtl. zu klagen.
Im Endeffekt brauchen Sachbearbeiter garnicht von ihren Richtlinien abweichen, sie sollten nur mal die ganze Palette an Möglichkeiten offerieren, die sie haben. Natürlich machen sie dies meistens nicht, da sie ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal sind, der kein großes Interesse daran hat fair zu beraten.
Letzlich ist es so, dass Sachbearbeiter sich streng an ihre Richtlinien halten, diese meist selber nicht ausreichend kennen (was die große Zahl falscher Bescheide auf meinem Schreibtisch erklärt)und den Klienten nicht ausreichend über Alternativen außerhalb der Richtlinien aufklären (was ihre Pflicht wäre.
Auf eine Frage nach Krankenkostenzulage mit:
„…normalerweise gibt es nur bei ganz bestimmten Krankheiten einen Mehrbedarf vom Sozialamt. Es steht dir natürlich jederzeit frei, dort einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu stellen. Mehr als ablehnen können sie nicht.“
Zeugt entweder von absoluter Unwissenheit oder von einer Sachbearbeiterseele. Werde den Fall mal auf dem nächsten Sozialleistungrechtseminar schildern, zur Aufmunterung.
Und und sag ich Aufwiedersehen und wünsche noch viel Spaß beim Festhalten an den Richtlinien.
Gruß Schuan