Kostenübernahme ergänzende Nahrung

Hallo,

eine junge Frau lebt im Heim, ist tagsüber im Rollstuhl. Keine Äußerung möglich, Zustand nach frühkindlichem Hirnschaden.

Nun wiegt sie nur noch 34,5 Kilo, sie ißt recht wenig. Besteht eine Verpflichtung seitens des Sozialamtes (sie bekommt Taschengeld vom Sozialamt), die Kosten von für sie besser geeigneter Nahrung zu bezahlen ?

Gruss

Andreas

Hallo,
müsste nicht die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn ein Arzt ihr entsprechende Ernährung verschreibt?
Gruß
loderunner

Hallo,

eine junge Frau lebt im Heim, ist tagsüber im Rollstuhl. Keine
Äußerung möglich, Zustand nach frühkindlichem Hirnschaden.

Nun wiegt sie nur noch 34,5 Kilo, sie ißt recht wenig. Besteht
eine Verpflichtung seitens des Sozialamtes (sie bekommt
Taschengeld vom Sozialamt), die Kosten von für sie besser
geeigneter Nahrung

Hallo Andreas!
Was meinst du mit besser geeignet? Schreib dir mal, was ich dazu weiss:
Hochkalorische Astronautendrinks aus der Apotheke kann man zum Trinken geben, die müsste der Arzt verordnen. Den Leuten, die eh wenig essen, wird aber oft schlecht auf das Zeug, weil es so fett ist. Schmeckt nach Vanille, Erdbeer oder Schoko, ich finds eklig…
Wenn sie nicht mehr genug selbsständig essen kann, kann man eine Nasensonde (Schlauch durch die Nase in den Magen) oder Magensonde (dazu ist aber eine Operation nötig, es wird am Magen direkt ein Zugang gelegt) legen, um ihr schonend und ergänzend Sondenkost zukommen zu lassen. Das verordnet der Arzt, die Kasse zahlt die Nahrung, wenn es Sondennahrung ist. Es kann aber auch (bei Magensonde) pürrierte Normalkost sondiert werden(was dann auch nicht mehr kostet). In beiden Fällen kann sie weiterhin futtern, was ihr schmeckt, muß sich nicht mehr unnötig mit dem Essen plagen. Und bei dem geringen Gewicht ist es höchste Eisenbahn, dass was passiert!

Grüße von Allu

zu bezahlen ?

Gruss

Andreas

Hallo,

wer kümmert sich denn darum, was und ob sie isst? Man müsste doch erstmal fragen, ob das Heim ausreichend auf ihre Bedürfnisse eingeht und ob man sich darum kümmert, dass sie isst. Hat sie keinen gesetzlichen Betreuer oder Angehörige, die sich darum kümmern? Vielleicht setzt man ihr einfach nur das Essen vor und räumt es wieder ab, obwohl sie nichts gegessen hat. Man sollte mit der Heimleitung reden und evtl. einen Heimwechsel in Betracht ziehen.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

ich bin der ehrenamtliche rechtliche Betreuer. Die Versorgung/Betreuung im Heim ist so weit gut, aber die Betreute ißt und trinkt generell sehr schlecht. Daher müss(t)en die Produkte hochwertig sein (hochkalorisch). Was natürlich mehr Geld kostet.

Danke für die Antworten.

Gruß

Andreas

Hi,

normalerweise gibt es nur bei ganz bestimmten Krankheiten einen Mehrbedarf vom Sozialamt. Es steht dir natürlich jederzeit frei, dort einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu stellen. Mehr als ablehnen können sie nicht.

Gruß
Nelly

Hi,

das hätten die Sachbearbeiter so gerne, dass es den Mehrbedarf nur für konkrete Kankheiten gäbe.

  1. Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
    (§30 Abs. 5 SGB XII)

und

(5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
(§21 Abs. 5 SGB II)

Da ist von konkreten Krankheiten nicht die Rede.

Die Festsetzung der Mehrbedarfe erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen des Deutschen Vereins. Er ordenet Krankheiten entsprechende Kostformen und Mehrbedarfe zu und die Argenturen erkennen diese an. Seltende Erkrankungen werden dort nichtaufgeführt. Trotzdem können für sie Mehrbedarfe erhalten werden, wenn man die Notwedigkeit plausibel macht. In den oben genannten Fall sollte das kein Problem sein. Hilfreich können auch schon gefällte Urteile von Sozialgerichten sein. Mail mich an, dann versuch ich die rauszusuchen.
Sonderlich hoch sind die die Beträge am Ende auch nicht, aber trotdem sollte man die Beträge einfordern.

Gruß I.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das hätten die Sachbearbeiter so gerne, dass es den Mehrbedarf
nur für konkrete Kankheiten gäbe.
[…]
Da ist von konkreten Krankheiten nicht die Rede.

Da steht aber auch nicht, bei welchen Krankheiten.
Und da ein Sachbearbeiter kein Arzt ist und außerdem die Hilfeempfänger (zumindest die des gleichen Sozialhilfeträgers) gleich behandelt werden sollen, gibt es bei jedem Sozialhilfeträger Richtlinien, in denen drin steht, bei welchen Krankheiten ein Mehrbedarf gezahlt wird und bei welchen nicht.

Gruß
Nelly

das hätten die Sachbearbeiter so gerne, dass es den Mehrbedarf
nur für konkrete Kankheiten gäbe.
[…]
Da ist von konkreten Krankheiten nicht die Rede.

Da steht aber auch nicht, bei welchen Krankheiten.
Und da ein Sachbearbeiter kein Arzt ist und außerdem die
Hilfeempfänger (zumindest die des gleichen Sozialhilfeträgers)
gleich behandelt werden sollen, gibt es bei jedem
Sozialhilfeträger Richtlinien, in denen drin steht, bei
welchen Krankheiten ein Mehrbedarf gezahlt wird und bei
welchen nicht.

Das machen die von mir erwähnten Empfehlungen des Deutschen Vereins.

(http://www.deutscher-verein.de/06-pub

Alt aber gültig.)

Und weil selbst in einem Heft oder Buch nicht alle Krankheiten aufgelistet werden können, die eine kostenaufwendigere ernährung zu Folge haben, gibt es Menschen die Anspruch auf eine Krankenkostenzulage haben, wenn sie dort nicht erwähnt wird.

Dazu gibt es die von mir höchstrichterlichen Entscheidungen als Grundlage.

Wobei ein normaler Sachbearbeiter, der den obigen Fall plausibel erklärt bekommt mit den genannten Paragraphen plus ein Attest vom Hausarzt, plus ein Attest von einem unabhänigen Arzt sollte eine positive Entscheidung für den Sozialhilfeempfäger fällen können.Ansonsten müßten Urteile zur Begründung ran.

Aber Sachbearbeiter haltensich an ihre Richtlinien und was da nicht drin steht gibt es nicht. Vergessen wird, dass die Argenturen nach dem SGB I auch eine Aufklärungspflicht haben. Dazu gehört auch über Mölichkeiten aufzuklären.

Gruß
Nelly

Hi,

Das machen die von mir erwähnten Empfehlungen des Deutschen
Vereins.

Genau, das sind, wie du selbst sagst, Empfehlungen. Keine Behörde ist daran gebunden.

gibt es Menschen die Anspruch auf eine Krankenkostenzulage haben,
wenn sie dort nicht erwähnt wird.

Das kann durchaus sein.

Dazu gibt es die von mir höchstrichterlichen Entscheidungen
als Grundlage.

Du bist höchster Richter? (SCNR).

Aber Sachbearbeiter halten sich an ihre Richtlinien und was da
nicht drin steht gibt es nicht.

Ja, Sachbearbeiter halten sich an ihre Richtlinien, weil es ihnen von ihrem Dienstherrn so vorgegeben wird!

Vergessen wird, dass die
Argenturen nach dem SGB I auch eine Aufklärungspflicht haben.
Dazu gehört auch über Mölichkeiten aufzuklären.

Agenturen sind für ALG2-Empfänger da. Das dürfte in diesem Fall nicht zutreffen. Hier dürfte das Sozial- bzw. Grundsicherungsamt zuständig sein. Dies nur mal so am Rande.

Letztlich ist es so, dass Sachbearbeiter sich an ihre Richtlinien halten; sie können auch mal im Einzelfall eine abweichende Entscheidung treffen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und dann evtl. zu klagen.

Gruß
Nelly

Hi,

Das machen die von mir erwähnten Empfehlungen des Deutschen
Vereins.

Genau, das sind, wie du selbst sagst, Empfehlungen.
Keine Behörde ist daran gebunden.

Haloo? Die Bundesagentur hat diese"Empfehlungen" offiziell anerkannt!!! (BA 21.23)Demnach sind es keine Empfehlungen für Agenturen mehr. Deutlicher geht es doch nun wirklich nicht mehr.

gibt es Menschen die Anspruch auf eine Krankenkostenzulage haben,
wenn sie dort nicht erwähnt wird.

Das kann durchaus sein.

Das kann nicht durchaus sein, das ist so.

Dazu gibt es die von mir höchstrichterlichen Entscheidungen
als Grundlage.

Du bist höchster Richter? (SCNR).

Aber Sachbearbeiter halten sich an ihre Richtlinien und was da
nicht drin steht gibt es nicht.

Ja, Sachbearbeiter halten sich an ihre Richtlinien, weil es
ihnen von ihrem Dienstherrn so vorgegeben wird!

Ja, das sollen sie auch. Mache ich auch. Aber es gibt auch Dinge außerhalbe der Richtlinien.Sich nur an Richtlinien zu halten ist falsch.

Vergessen wird, dass die
Argenturen nach dem SGB I auch eine Aufklärungspflicht haben.
Dazu gehört auch über Mölichkeiten aufzuklären.

Agenturen sind für ALG2-Empfänger da. Das dürfte in diesem
Fall nicht zutreffen. Hier dürfte das Sozial- bzw.
Grundsicherungsamt zuständig sein. Dies nur mal so am Rande.

Ok, auch das Grundsicherungsamt hat diese Pflicht und auch alle anderen Ämter.

Letztlich ist es so, dass Sachbearbeiter sich an ihre
Richtlinien halten; sie können auch mal im Einzelfall eine
abweichende Entscheidung treffen. Ansonsten besteht die
Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und dann evtl. zu klagen.

Im Endeffekt brauchen Sachbearbeiter garnicht von ihren Richtlinien abweichen, sie sollten nur mal die ganze Palette an Möglichkeiten offerieren, die sie haben. Natürlich machen sie dies meistens nicht, da sie ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal sind, der kein großes Interesse daran hat fair zu beraten.

Letzlich ist es so, dass Sachbearbeiter sich streng an ihre Richtlinien halten, diese meist selber nicht ausreichend kennen (was die große Zahl falscher Bescheide auf meinem Schreibtisch erklärt)und den Klienten nicht ausreichend über Alternativen außerhalb der Richtlinien aufklären (was ihre Pflicht wäre.

Auf eine Frage nach Krankenkostenzulage mit:

„…normalerweise gibt es nur bei ganz bestimmten Krankheiten einen Mehrbedarf vom Sozialamt. Es steht dir natürlich jederzeit frei, dort einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu stellen. Mehr als ablehnen können sie nicht.“

Zeugt entweder von absoluter Unwissenheit oder von einer Sachbearbeiterseele. Werde den Fall mal auf dem nächsten Sozialleistungrechtseminar schildern, zur Aufmunterung.

Und und sag ich Aufwiedersehen und wünsche noch viel Spaß beim Festhalten an den Richtlinien.

Gruß Schuan

Haloo? Die Bundesagentur hat diese"Empfehlungen" offiziell
anerkannt!!! (BA 21.23)Demnach sind es keine Empfehlungen für
Agenturen mehr. Deutlicher geht es doch nun wirklich nicht
mehr.

Hallo??

ich zitiere mal aus der Ursprungsmail:

„eine junge Frau lebt im Heim, ist tagsüber im Rollstuhl. Keine Äußerung möglich, Zustand nach frühkindlichem Hirnschaden.“

Glaubst du wirklich, dass dafür die Agentur für Arbeit zuständig ist?

Zeugt entweder von absoluter Unwissenheit oder von einer
Sachbearbeiterseele.

Ich bin zufällig Sachbearbeiterin.
Oder soll das eine Beleidigung sein?

Gruß
Nelly

Haloo? Die Bundesagentur hat diese"Empfehlungen" offiziell
anerkannt!!! (BA 21.23)Demnach sind es keine Empfehlungen für
Agenturen mehr. Deutlicher geht es doch nun wirklich nicht
mehr.

Hallo??

ich zitiere mal aus der Ursprungsmail:

„eine junge Frau lebt im Heim, ist tagsüber im Rollstuhl.
Keine Äußerung möglich, Zustand nach frühkindlichem
Hirnschaden.“

Glaubst du wirklich, dass dafür die Agentur für Arbeit
zuständig ist?

Hi,

auch die Träger der Sozialleistungen und der Grundsicherung haben die Empfehlungen anerkannt. Wenn du Sachbearbeiterin bist solltest du das doch wissen?!?!?!?

Gruß Jumper

Zeugt entweder von absoluter Unwissenheit oder von einer
Sachbearbeiterseele.

Ich bin zufällig Sachbearbeiterin.
Oder soll das eine Beleidigung sein?

Gruß
Nelly