Kostenübernahme für berufsgenos. Notwendigkeit

Hallo,

wenn ein Mieter ein Haus anmietet und dort eine Physiotherapiepraxis eröffnet, hat dann der Vermieter für Einbauten, die von der Berufsgenossenschaft verlangt werden zu sorgen und diese zu bezahlen?

Im speziellen geht es um eine Absturzsicherung an einem Treppenaufgang, die der Mieter durch eine Firma anbringen lassen hat und die Rechnung dann dem Vermieter zur Zahlung eingereicht hat.

Der Vermieter hat folgendes bemängelt:

  1. die Rechnung weist nicht den Namen des Vermieters aus, sondern des Mieters (steuerliche Hintergründe)
  2. die Maßnahme wurde nicht im Vorfeld besprochen, sondern der Vermieter wurde vor vollendete Tatsachen gesetzt
  3. der Vermieter hat mit Maßnahmen, die den Betrieb betreffen nichts zu schaffen

Und deshalb übernimmt er die Rechnung nicht.

Darüber ist eine hitzige Debatte ausgebrochen, mit vielen Fürs und Widers - nun frage ich hier, vielleicht weiß ja jemand besser Bescheid!!!

Merci dafür und ein schönes Wochenende!

Hat der VM eine Physiotherapiepraxis vermietet oder Räume zum Betrieb einer Physiotherapiepraxis?

vnA

Hallo

wenn ein Mieter ein Haus anmietet und dort eine
Physiotherapiepraxis eröffnet, hat dann der Vermieter für
Einbauten, die von der Berufsgenossenschaft verlangt werden zu
sorgen und diese zu bezahlen?

Ist der Vermieter Mitglied der Berufsgenossenschaft oder der Mieter?

Im speziellen geht es um eine Absturzsicherung an einem
Treppenaufgang, die der Mieter durch eine Firma anbringen
lassen hat und die Rechnung dann dem Vermieter zur Zahlung
eingereicht hat.

Wenn die Absturzsicherung an dem Treppenaufgang nach landesrechtlichen Bauvorschriften sowieso erforderlich ist, dann ist die Anbringung Sache des Vermieters. Wenn sie lediglich aus dem Praxisbetrieb bzw. aus bg-lichen Vorschriften herrührt, ist sie Sache des Betriebs.

Der Vermieter hat folgendes bemängelt:

  1. die Rechnung weist nicht den Namen des Vermieters aus,
    sondern des Mieters (steuerliche Hintergründe)

Nachvollziehbar. Der Mieter könnte die Absturzsicherung aber ggfls. „weiterverkaufen“ an den Vermieter.

  1. die Maßnahme wurde nicht im Vorfeld besprochen, sondern der
    Vermieter wurde vor vollendete Tatsachen gesetzt

Ebenfalls nachvollziehbar, wenngleich da evtl. über Sowiesokosten geredet wird.

  1. der Vermieter hat mit Maßnahmen, die den Betrieb betreffen
    nichts zu schaffen

Sehr nachvollziehbar, wenn er betreffend die Räumlichkeiten nicht vertraglich zugesichert hat, dass es sich um eine nach neuestem Stand der Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsstättenregeln eingerichtete Physiotherapiepraxis handelt.

Merci dafür und ein schönes Wochenende!

Äh, in der Schweiz kann das aber anders sein!

Gruß
smalbop

Im Mietvertrag steht nix von einer Praxis. Es wird nur an die Person vermietet. Und der Vermieter ist auch nicht in der Berufsgenossenschaft. Das muss der Therapeut sein. Der Vermieter hat aber gewusst, dass die „Person“ eine Physiotherapiepraxis aufmachen will, aber wie gesagt, davon ist nix vertraglich festgehalten worden.

Ich meine ja auch, der Vermieter muss nix zahlen. Zumal die Arbeiten ohne Absprache ausgeführt wurden. Der Vermieter findet die Arbeiten auch ganz schrecklich häßlich. Hätte es anders gemacht. Wurde aber nicht gefragt.

Hallo !

Mich würde mal interessieren,was das für eine Treppenaufgangsicherung(also Geländer?) sein soll,die nicht sowieso schon vorhanden sein muß.

Fallen „normale“ Mieter und Besucher dort nicht herunter,Patienten die eine Praxis besuchen aber schon ?

Zu den Kosten wurde alles schon gesagt. Wie kann man denn überhaupt nur annehmen,der Vermieter trägt diese Kosten ?
Und es ist noch nicht mal ein Gewerberaum oder eine Praxis,sondern ein ganz normaler Mietraum für Wohnzwecke.

MfG
duck313