Kostenübernahme für Dienstreisen in der Ausbildung

Hallo zusammen!

Chef X sucht in seinem Betrieb einen Freiwilligen, der ihm hilft, 500 km entfernt ein nicht genutztes Büro auszuräumen. Dieser Freiwillige ist ein Azubi, der auch freiwillig zustimmt, mitzuhelfen. Chef und Azubi sind daher von Donnerstag mittag bis einschließlich Samstag unterwegs.

Die Frage, die sich nun stellt, ist folgende: Welche der anfallenden Kosten müssen von Chef X getragen werden?

  • Verpflegung (Essen, Trinken)
  • Wochenendschlag?

Desweiteren: Muss dem Auszubildenden der eigentlich freie Samstag als zuätzlicher Urlaubstag angerechnet werden?

Vielen Dank

truelife

Hallo

Wurde vorher gar nichts vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Nein, aber das ist hier so üblich, da wir nur ein 7-Mann-Betrieb sind. Ich wollte nur mal wissen, ob es dafür Grundlagen gibt…

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Hallo

Berufsbildungsgesetz:
§ 17 Vergütungsanspruch
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
(2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.
(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Die Mehrarbeit ist also zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen. Einen Wochenendzuschlag gibt es so nicht, aber einen Mehraufwand bzgl der Verpflegung und Pauschalsätze bzgl der Ortasabwesenheit sollten meines Erachtens auch gezahlt werden. Am besten in der Ausbildung ist es natürlich, man einigt sich mit dem AG auf einen Ausgleich, der für beide Seiten zufriedenstellend ist.

Gruß,
LeoLo