Nehmen wir mal an, dass ein Arbeitnehmer von seinem bisherigen Arbeitgeber einen Firmenwagen (einschl. unbeschränkter privater Nutzung) zur Verfügung gestellt bekommen hat. Der Firmenwagen wird geleast mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Gemäß der Firmenwagenregelung des Arbeitgebers sollen Arbeitnehmer, die von sich aus vor Ablauf dieser 3 Jahre beim Unternehmen kündigen, die Kosten für die frühzeitige Vertragsauflösung wie folgt übernehmen: 1) Der Arbeitnehmer kauft das Fahrzeug zum Buchwert des Leasinggebers dem Leasinggeber ab. 2) Der neue Arbeitgeber übernimmt den Leasingvertrag, die Umschreibungskosten gehen zu Lasten des Arbeitnehmers 3) Der Arbeitnehmer findet innerhalb des Unternehmens selbst jemanden, der den Leasingvertrag übernimmt 4) Der Leasingvertrag wird gekündigt und der Arbeitnehmer soll nun die Differenz zwischen dem Buchwert des Leasinggebers und des zu erlangenden Verkaufspreises tragen.
Der Arbeitnehmer wäre nun in der Situation, dass er nach rund 1,5 Jahren kündigt und keinen Kollegen findet, der den Leasinvertrag übernimmt. Der Buchwert des Firmenwagens wäre zu hoch, als dass sich ein Kauf des Autos vom Leasinggeber rentieren würde. Wäre es tatsächlich rechtens, dass der Arbeitnehmer den Differenzbetrag gemäß Vorgabe 4) aus eigener Tasche zahlen muss? Ist es nicht das eigene Risiko des Arbeitgebers, wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf der Leasingfrist kündigt?