Guten Morgen,
Kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, dass ein Vermieter die Kosten für die Erneuerung eines schon älteren Teppichs in einer Wohnung auf einen Neumieter abgibt, falls letzterer die Wohnung nur mit einem neuen Teppich verlegt zu ziehen bereit ist? Wäre ein mündlicher Vertrag diesbezüglich rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Barbara
Guten Morgen Barbara,
ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden:
Kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, dass ein Vermieter
die Kosten für die Erneuerung eines schon älteren Teppichs in
einer Wohnung auf einen Neumieter abgibt, falls letzterer die
Wohnung nur mit einem neuen Teppich verlegt zu ziehen bereit
ist? Wäre ein mündlicher Vertrag diesbezüglich rechtens?
Du möchtest wissen, ob der Vermieter Kosten für die Erneuerung eines Bodenbelags auf den Mieter umlegen kann, wenn dieser die Wohnung nur bei Verlegung eines neuen Teppich beziehen will. Und ob eine mündliche Vereinbarung darüber rechtmäßig ist.
M. E. kommt es hier darauf an, in welchem Stadium sich das (zukünftige) Mietverhältnis befindet (Hinweis: ich bin keine Juristin).
a) vor Vertragsabschluss:
Hier kann der Interessent Forderungen stellen. U. a. auch die Forderung: „Ích ziehe hier aber nur ein, wenn das alte Ding rausfliegt und ein neuer Teppich in beige und hochflorig verlegt wird“. Der Vermieter kann daraufhin sagen: „Mache ich, aber nur unter der Voraussetzung, dass Du anstatt XX,00 EUR Kaltmiete nun XX,00 + XX,00 EUR für den Teppich mtl. bezahlst oder Du bezahlst den Teppich sofort vollständig“.
Wenn sich beide Vertragsparteien einig sind, dann schliessen sie hierüber den entsprechenden Vertrag (schriftlich oder mündlich) ab (zu Nachweiszwecken besser schriftlich).
Die Einigung kann natürlich auch so aussehen, dass der Vermieter mangels anderer Interessenten den Teppich erneuert und keine Mieterhöhung dafür bekommt. Kommt immer darauf an, wer in der besseren Verhandlungsposition ist.
- Wenn ich als Mieterin den Teppich aber sofort vollständig bezahlen sollte, würde ich dafür Sorge tragen, dass er mir dann auch gehört. Bei einer mtl. Umlage auf die Miete gehört der Teppich dem Vermieter und die Mieterin kann den Teppich „abwohnen“.
b) nach Vertragsabschluss:
Wurde die Wohnung mit Teppichboden bereits angemietet und der Mieter fordert nun einen neuen Teppichboden und der bereits liegende Teppich ist zwar alt, aber nicht abgängig, dann sehe ich hier eher keine Anspruchsgrundlage für einen Teppichtausch. Dann kann man sich m. E. nur mit dem Vermieter einigen und entweder einen neuen Teppich auf eigene Kosten verlegen lassen oder einen mtl. Aufpreis hinnehmen.
- Über die Abgängigkeit eines Teppichs lässt sich im Übrigen trefflich streiten. Beide Parteien sollten sich gut überlegen, ob man ein gerade begonnenes Mietverhältnis auf diese Weise belasten will. Besser wäre es in jedem Fall sich zu einigen. Der Mieter könnte sich ja ggf. auch beim Mieterbund beraten lassen.
Vielleicht kannst Du mit meiner Antwort ja was anfangen…
Lieben Gruß
Trillian
Hallo Trillian!
Ich danke Dir ganz herzlich für diese schnelle und informative Antwort, die mir wirklich sehr geholfen hat!!!
Hab einen schönen Tag und ein frohes Osterfest!
Barbara
Hallo,
Kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, dass ein Vermieter
die Kosten für die Erneuerung eines schon älteren Teppichs in
einer Wohnung auf einen Neumieter abgibt, falls letzterer die
Wohnung nur mit einem neuen Teppich verlegt zu ziehen bereit
ist? Wäre ein mündlicher Vertrag diesbezüglich rechtens?
Wenn der VM die Teppichkosten an den M weiterreicht, hat der M die Kosten. Da kann er ja gleich selbst einen neuen Teppichboden verlegen.
Ist der Teppichboden aufgeklebt, ist er IMHO mit dem Gebäude fest verbunden und gehört zum Grundstück. IMHO müßte der VM einen neuen Teppichboden selbst bezahlen.
Mündliche Verträge sind gültig.
Wie man aber sehr oft hier liest, entstehen viele im Nachhinein unklare Situationen und Streit, weil nichts schriftlich gemacht wurde (aus reiner Bequemlichkeit oder anderen Gründen).
Was geschieht mit dem evtl. von Dir bezahltem Teppichboden nach dem Auszug?
Empfehlung: Schriftliche Bestätigungen solcher Vereinbarungen.
Gruß:
Manni