Kostenübernahme für Verwandte

Hallo,

es ist ja so, das Verwandte (z.B. Eltern - Kinder)sich an Kosten für soziale Leistungen (z.B. Pflege) beteiligen müssen.

Mich würde interssieren, wie eng das Verwaltschaftsverhältbnis sein muss. Kann man auch für „entferntere“ Verwandte aufkommen müssen?

Gibt es eine Übersicht im Internet, wo das übersichtlich dargestellt wird? Habe beim googlen leider nichts brauchbares gefunden. Danke für Tipps, bze. Links!

Gruss J.

Hi,
bei Pflegebedürftigkeit müssen nur Unterhaltspflichtige zahlen, das sind Verwandte in gerader Linie, also Kinder gegenüber Eltern und umgekehrt. Großeltern Enkel sind im Sozialrecht nicht unterhaltspflichtig. Ehegatten sind natürlich auch unterhaltspflichtig.
Bei Bestattungskosten können auch Geschwister herangezogen werden.

Gruß
Nelly

Hallo,

es ist ja so, das Verwandte (z.B. Eltern - Kinder)sich an
Kosten für soziale Leistungen (z.B. Pflege) beteiligen müssen.

Mich würde interssieren, wie eng das Verwaltschaftsverhältbnis
sein muss. Kann man auch für „entferntere“ Verwandte aufkommen
müssen?

relevant wird die Frage ja nur dann, wenn die entsprechenden Kosten von den Betroffenen z.B. Pflegebedürftigen nicht selbst aufgebracht werden können.
Dann springt zwar i. d. R. das Sozialamt ein, versucht aber, die Kosten von den Unterhaltsverpflichteten wieder zurückzuholen.

Um sich da einen Überblick zu verschaffen, macht es Sinn,
nach §91ff BSHG zu googeln.

Gruß
Peter

Hallo !

Erst vor wenigen Wochen ist neu entschieden worden.
Wenn Kinder erwachsen sind und selbst schon Familie haben, müssen die nicht für ihre Eltern aufkommen.
Es kann nicht sein, dass junge Eltern, gleichzeitig für die eigenen Kinder und die Eltern sorgen müssen. So die Begründung.

mfgConrad

Hi,

Erst vor wenigen Wochen ist neu entschieden worden.
Wenn Kinder erwachsen sind und selbst schon Familie haben,
müssen die nicht für ihre Eltern aufkommen.
Es kann nicht sein, dass junge Eltern, gleichzeitig für die
eigenen Kinder und die Eltern sorgen müssen. So die
Begründung.

hast Du dazu irgendein Aktenzeichen oder einen Link zu dem Urteil?

Schönen Gruß

Christian

Um sich da einen Überblick zu verschaffen, macht es Sinn,

nach §91ff BSHG bzw. 94 SGB XI zu googeln.

Hallo,
gemeint ist wohl das hier:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20050607_1bvr1…

Gruß
Peter

Hi,
ich denke, so pauschal ist das nicht richtig.
Schließlich ist die Unterhaltspflicht von Verwandten in gerader Linie immer noch im BGB geregelt. Beziehst du dich auf das Urteil, das Peter unten genannt hat? Daraus geht jedenfalls nicht hervor, dass Kinder grundsätzlich keinen Unterhalt mehr für Eltern zahlen müssen.

Gruß
Nelly

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Danke für die Infos :smile: (owT)
…danke.

Hi,
ich denke, so pauschal ist das nicht richtig.
Schließlich ist die Unterhaltspflicht von Verwandten in
gerader Linie immer noch im BGB geregelt. Beziehst du dich auf
das Urteil, das Peter unten genannt hat? Daraus geht
jedenfalls nicht hervor, dass Kinder grundsätzlich keinen
Unterhalt mehr für Eltern zahlen müssen.

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Grundsätzlich nicht, das sagte ich doch!
Wenn sie aber selbst Kinder haben, sieht die Sache anders aus.