Hallo,
bei mir werden bald 2 Implantate „eingeschraubt“ als Ersatz für 2 Zähne. So wie ich das verstanden habe setzt sich das aus zwei Komponenten zusammen. Das Implantat im Kieferknochen, sowie der Zahnaufbau in Form einer Krone.
Zur Frage. Ich habe in den vielen Texten die ich dazu gelesen habe nicht eindeutig herauslesen können was konkret von der gesetzlichen Krankenkasse anteilig übernommen wird bzw. werden kann. Grundsätzlich ist ja ein Implantat Privatleistung, jedoch gibt es wohl einen Festzuschuss für Implantat, Brücke, Herausnehmbares etc. gleichermaßen. Der Restbetrag darüberhinaus wird dann privat gezahlt.
Die Frage:
Übernimmt (anteilig) die Krankenkasse auch Kosten für das Implantat oder ausschließlich für den Zahnaufbau, also die auf dem Implantat befindliche Krone?