Kostenübernahme ges. Krankenkasse Zahnimplantat

Hallo,
bei mir werden bald 2 Implantate „eingeschraubt“ als Ersatz für 2 Zähne. So wie ich das verstanden habe setzt sich das aus zwei Komponenten zusammen. Das Implantat im Kieferknochen, sowie der Zahnaufbau in Form einer Krone.

Zur Frage. Ich habe in den vielen Texten die ich dazu gelesen habe nicht eindeutig herauslesen können was konkret von der gesetzlichen Krankenkasse anteilig übernommen wird bzw. werden kann. Grundsätzlich ist ja ein Implantat Privatleistung, jedoch gibt es wohl einen Festzuschuss für Implantat, Brücke, Herausnehmbares etc. gleichermaßen. Der Restbetrag darüberhinaus wird dann privat gezahlt.

Die Frage:
Übernimmt (anteilig) die Krankenkasse auch Kosten für das Implantat oder ausschließlich für den Zahnaufbau, also die auf dem Implantat befindliche Krone?

Hallo, Matthias,

Zahnimplantate sind Privatleistungen und nicht im Leistungskatalog der ges. Kassen enthalten.
Sie bitte unter: www.vz-nrw.de/zahnersatzkosten und
www.implantate.com/was-zahlt-die-gesetzliche
Leider keine gute Nachricht, trotzdem viel Erfolg-Schaddie

Hallo Schaddie, danke für die schnelle Antwort, aber das klärt nicht meine Frage. Eben diese Texte habe ich auch mehrfach gelesen und es ist eben nicht eindeutig darin zu erkennen dass es keine finanzielle Unterstützung gibt, denn:

Zitat:
„3. Andersartige Versorgung
Noch tiefer in die Tasche greifen müssen Patienten, wenn sie eine so genannte andersartige Versorgung statt der Regelversorgung bevorzugen, zum Beispiel ein Implantat anstelle einer herausnehmbaren Prothese wählen. Dann rechnet der Zahnarzt mit seinen Patienten komplett nach der privaten Gebührenordnung ab. Versicherte erhalten von ihrer Kasse auf Antrag lediglich den anteiligen Festzuschuss.“

Also bekomme ich doch den Festzuschuss den ich auch für die Regelversorgung bekommen würde oder bekomme ich den nicht?

Konkret habe ich von der DAK gesagt bekommen dass es für das Implantat KEINE finanzielle Unterstützung gibt. Somit ist für mich nicht klar ob ich nun für das Implantat einen Festzuschuss bekomme oder nicht. Oder bekomme ich den Festzuschuss nur für die darauf befindliche Krone?!

schöne Grüße
M.Kahl

Hallo…

… die höhe die Festzuschusses Deiner Kasse ist nur abhängig von der gestellten Diagnose (also dem Befund), unabhängig vom tatsächlich eingesetzten Zahnersatz.

Die Höhe ermittelst Du mit Hilfe des Kostenvoranschlages (Heil- und Kostenplan), den Dir dein Zahnarzt aussstellt… den reichst Du bei der Kasse ein und die teilt Dir den Festzuschuss mit.

Gruß, Christian

Hallo, Matthias,

mein Sohn hatte auch das Problem. Habe mich bei ihm erkundigt. Er muss das Implantat voll an den Arzt bezahlen und erhält einen Festzuschuss für die Krone, die später eingesetzt wird.
Ich Würde mich mal bei deiner Kasse erkundigen, ob sie das auch so handhabt.
Alles Gute- Schaddie

@all, danke für die guten und schnellen Antworten. Im Grunde bestätigt das was mir die DAK gesagt hat. Soll Ich war mir nur nicht sicher ob das so stimmt.

Gruß Matthias