Kostenübernahme im Pflegefall

Liebe Experten,

wenn ein schwerstpflegebedürftiger Ehepartner im Endstadium einer Krebserkrankung in ein Pflegeheim oder Hospiz soll, übernimmt dann das Sozialamt die Kosten, ganz oder anteilig?

Wenn der andere Ehepartner nur eine Minirente (ca. 180 Euro) und der Betroffene ca. 700 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente hat?

Das Ehepaar hat allerdings ein einfaches, über 80 Jahre altes Haus. Muß das erst verkauft werden und der Erlös verbraucht sein, bevor das Sozialamt hier Zahlungen leistet?

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass ich vor ca. 15 Jahren alle Fragen mit ja beantwortet hätte.

(Für den MOD: Das war vor 15 Jahren.)

Mein Schwiegervater mußte für seine Frau im Pflegeheim einen Teil seiner Rente monatlich abtreten. Seine Töchter hatten in regelmäßigen Abständen Auskünfte über ihr Einkommen abzugeben. Das Haus meiner Schwiegereltern blieb unangetastet.

Meine Frage ist deshalb: Ist es auch heute noch so?

Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
von
Michel

Hi,

bei dem Einkommen wird das Sozialamt die Kosten ganz oder zum größten Teil übernehmen. Hängt davon ab, wie hoch die Wohnkosten sind.
Das Haus ist ja vermutlich selbst bewohnt, nicht allzu groß und allzu viel wert? Dann ist es geschütztes Vermögen und muss nicht verkauft werden. Sollte es allerdings eine Luxusvilla oder ein Mehrfamilienhaus sein, müsste es verkauft werden. Da das aber nicht von heute auf morgen geht, müsste die Sozialhilfe darlehensweise gezahlt werden.

Gruß
Nelly

Überflüssiges Vollzitat entfernt [Mod X.]

Hallo Nelly,

vielen Dank für Deine Auskunft!

Viele Grüße
Michel